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Bürgergeld: Reparaturen in Wohnung oder Haus? Das übernimmt das Jobcenter!

Wer zur Miete wohnt und gewisse Klauseln im Vertrag hat, muss bestimmte Reparatur-Kosten selbst übernehmen. Doch gilt das auch für Bürgergeld-Bezieher?

Das Jobcenter übernimmt Reparatur-Kosten in angemessener Höhe.
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Seit dem Jahreswechsel hat das Bürgergeld das alte Hartz-4-System abgelöst. Mit der neuen Sozialreform erhalten Bezieher 502 Euro im Monat, rund 50 Euro mehr als noch beim alten Regelsatz.

Das Jobcenter übernimmt zusätzlich die Mietkosten und die Kosten für die Heizung. Strom muss der Bürgergeld-Bezieher vom Regelsatz bezahlen. Doch wer muss für Reparaturkosten in Wohnung oder Haus aufkommen? Ob und wie dich das Jobcenter unterstützt, erfährst du hier.

Bürgergeld: Zahlt das Jobcenter Reparatur-Kosten?

Wer zur Miete wohnt, muss die Kosten für Reparaturen in der Regel nicht selbst stemmen – der Vermieter übernimmt diese. Denn: Der Vermieter muss nach Paragraf 53 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch dafür Sorge tragen, dass die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand ist.

Wie „gegen-hartz.de“ berichtete, kommen allerdings immer mehr Vermieter zu dem Schluss, Instandhaltungskosten mit dem Mietvertrag auf den jeweiligen Mieter zu übertragen. So bestünden Klauseln zur Selbstbeteiligung in den Verträgen, die bei kleineren Reparaturen im zweistelligen Bereich liegen. Auch Bürgergeld-Bezieher können darunter fallen.

Die gute Nachricht: Grundsätzlich kommt das Jobcenter für die Kosten solcher Schönheitsreparaturen auf – im Rahmen der „Kosten der Unterkunft“ (§ 22 SGB II). Dabei achtet das Jobcenter aber darauf, dass die Kosten angemessen sind. Falls diese zum Beispiel den Preis der ganzen Jahresmiete übersteigen, siehst du voraussichtlich kein Geld vom Jobcenter.

Bürgergeld: Antrag auf Zuschuss stellen

Damit dich das Jobcenter aber finanziell unterstützt, musst du die Erstattung bei der zuständigen Leistungsbehörde beantragen. Dafür musst du die Rechnung vorweisen und im besten Fall auf die Klauseln im Mietvertrag hinweisen.

Wenn dir das Jobcenter ein rückzahlungspflichtiges Darlehen anstelle eines Zuschusses gewährt, kannst du Widerspruch einlegen – denn das Jobcenter muss die Kosten übernehmen. Auch Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses können den Zuschuss beim Jobcenter beantragen.

Bürgergeld: Urteil ist wegweisend für Kostenübernahme

Doch, was macht man, wenn das Jobcenter sich weigert zu zahlen? Ein Fall aus dem Jahr 2016 zeigt, dass das Jobcenter auch in bestimmten Fällen hohe, nicht angemessene Kosten übernehmen muss.


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Ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund besagt, dass das Jobcenter im Vorfeld darüber informieren muss, wie hoch die angemessenen Kosten am jeweiligen Wohnort sein dürfen. Wenn das Jobcenter also den Bürgergeld-Bezieher nicht aufklärt, muss die ganze Rechnung übernommen werden. Ein entsprechender Ablehnungsbescheid sollte also durch einen Anwalt geprüft werden.