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Angela Merkel erhält offizielle Entlassung – doch die Kanzlerin kann trotzdem noch regieren

Angela Merkel erhält offizielle Entlassung – doch die Kanzlerin kann trotzdem noch regieren

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Angela Merkel erhält offizielle Entlassung – doch die Kanzlerin kann trotzdem noch regieren

Angela Merkel erhält offizielle Entlassung – doch die Kanzlerin kann trotzdem noch regieren

Angela Merkel – ihr Weg zur Kanzlerin

Wie Angela Merkel Bundeskanzlerin wurde und welche Krisen sie meisterte, siehst du hier.

An diesem Dienstag tagt erstmals der neue Bundestag, der vor 30 Tagen bei der Bundestagswahl 2021 gewählt wurde.

Der Beginn der 20. Legislaturperiode bedeutet automatisch das Ende der Ära Angela Merkel. Die Bundeskanzlerin wird an diesem Dienstag ihre Entlassungsurkunde erhalten – doch trotzdem bleibt Angela Merkel vorerst im Amt, kann sogar weiter Regierungsgeschäfte leiten.

Angela Merkel offiziell entlassen – doch sie behält ihre Macht

Nach 16 Jahren im Amt der Bundekanzlerin wird Angela Merkel an diesem Dienstag in Berlin ihre Entlassungsurkunde erhalten.

Nach der ersten Sitzung des neuen Bundestages wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier der CDU-Politikerin im Schloss Bellevue das Dokument überreichen. Auch das Kabinett unter Merkel wird seine Entlassungsurkunden zu diesem Zeitpunkt bekommen.

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Das ist Angela Merkel:

  • Geboren 1954 in Hamburg als Angela Kasner.
  • Wenige Wochen nach ihrer Geburt zog Merkels Familie in die DDR, weil ihr Vater dort eine Stelle als Pfarrer antrat.
  • 1977 heiratete Merkel den Physikstudenten Ulrich Merkel, die Ehe wurde 1982 allerdings geschieden.
  • In zweiter Ehe ist sie seit 1998 mit Joachim Sauer verheiratet.
  • 1978 schloss Merkel ihr Diplom mit der Note „sehr gut“ ab und machte 1986 ihren Doktor im Bereich Chemie.
  • Nach dem Fall der Mauer begann Merkel sich politisch zu engagieren, trat 1990 schließlich in die CDU ein.
  • Nach sieben Jahren in der Opposition wurde Merkels CDU bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 knapp zur stärksten Kraft – und sie damit zur Bundeskanzlerin.

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Die Regierung um Merkel bleibt aber dennoch erstmal geschäftsführend im Amt. Bis ein neuer Kanzler gewählt wird, soll die Kanzlerin die Regierungeschäfte noch weiter führen. Darum hat Bundespräsident Steinmeier gebeten, der sich damit an Artikel 69 des Grundgesetzes hält. Darin heißt es, dass der Bundespräsident die Amtsinhaber ersuchen kann, die politischen Geschäfte bis zur Ernennung der Nachfolger weiterzuführen. Diese Bitte dürfen weder Kanzlerin noch ihre Minister ablehnen – nur im Fall schwerer Krankheit.

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Angela Merkel und ihr Kabinett kann vorerst weiter regieren

Als geschäftsführende Regierung haben Angela Merkel und ihr Kabinett die gleichen Befugnisse wie zuvor. So kann sie Gesetze oder sogar einen neuen Haushalt in den Bundestag einbringen.

Aber: Die Handlungsspielräume sind deutlich begrenzt, weil die geschäftsführende Regierung keine parlamentarische Mehrheit hinter sich hat. Im Sinne der politische Tradition ist es aber üblich, dass eine geschäftsführende Regierung keine weitreichenden Vorhaben mehr auf den Weg bringt oder wichtige Personalentscheidungen trifft. Ein Austausch oder die Ernennung von neuen Ministerin ist ohnehin nicht möglich – das besagt das sogenannte „Versteinerungsprinzip“, dem die geschäftsführende Regierung unterliegt.

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Auch den neuen Bundestag kann Angela Merkel durch Stellung der Vertrauensfrage nicht auflösen – denn laut Rechtsauffassung hat die geschäftsführende Regierung das Vertrauen der Abgeordneten nicht erhalten.

Klar ist: Angela Merkel und ihr Kabinett müssen so lange im Amt bleiben, bis die neue Regierung vereidigt wird. Die Dauer kann unterschiedlich ausfallen – am längsten dauerte der Wechsel nach der Bundestagswahl 2017. Bis zur Vereidigung Merkels in ihrer letzten Legislaturperiode dauerte es 172 Tage. (kv, dpa)