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Behörde warnt: Deshalb sollen Eltern diese Puppe unbedingt zerstören

Behörde warnt: Deshalb sollen Eltern diese Puppe unbedingt zerstören

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Cayla Foto: Hersteller
  • Die Puppe „Cayla“ ist eine Spionage-Puppe und muss deshalb entsorgt werden
  • Vor ihrer Gefahr warnte die Bundesnetzagentur bereits Anfang des Jahres

Berlin. 

„Cayla“ kann viele Dinge. Man kann sich mit ihr unterhalten, mit ihr spielen, und sogar Fragen stellen kann man ihr. „Fantastisch, was sie alles weiß“, heißt es dazu auf der Internetseite des Herstellers Vivid. Doch hinter dem niedlich dreinschauenden Gesicht der Puppe verbirgt sich etwas, das zur Gefahr im Kinderzimmer werden könnte.

Da sie drahtlos senden kann, sei sie eine versteckte, sendefähige Anlage. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin und verweist auf eine Warnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) von Anfang des Jahres.

Warum ist „Cayla“ gefährlich?

So soll „Cayla“ nämlich weitaus mehr wissen, als es auf den ersten Blick scheint. Denn bei der Puppe handelt es sich um eine Sendeanlage, die als Spielzeug getarnt ist, wie Jura-Student Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes herausgefunden hat. Sie könne zur Spionage eingesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung.

Das Problem ist, dass Fremde auf das Mikrofon zugreifen können. „Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, sagt Hessel.

Fremde könnten Kinder abhören und Kontakt aufnehmen

Zudem sei das in einer Halskette verbaute Licht, das das Aktivieren des Mikros anzeigen soll, ganz einfach mittels App auszuschalten. „Aus technischer Sicht ist es also möglich, auf das Mikrofon zuzugreifen, ohne dass dies angezeigt wird“, schildert Hessel weiter. Fremden sei es somit möglich, Kinder abzuhören und sogar Kontakt aufzunehmen und über die eingebauten Lautsprecher mit ihnen zu sprechen.

Was sollten Eltern tun?

Hessel wandte sich bereits an die Bundesnetzagentur, die die Spionage-Puppe „Cayla“ für verboten erklärt hat. Im Handel erhältlich ist sie schon länger nicht mehr. Eltern sollten „Cayla“ sofort vernichten, um sich nicht strafbar zu machen, rät die Behörde.

Auf Nachfrage unserer Redaktion beim Hersteller Vivid hieß es im Februar, dass den betreffenden Kunden so schnell wie möglich weitere Informationen darüber zukommen werden, wie sie mit der Puppe umzugehen haben. Ob das mittlerweile geschehen ist, ist nicht bekannt.

Unabhängig davon rät die Bundesnetzagentur allerdings sowieso dazu, die Puppe auf einem Recyclinghof zu entsorgen – oder aber daheim. Das soll dann aber auf einem Foto dokumentiert werden. Beim Recyclinghof kann man sich die Zerstörung des Spielzeugs mit einem Vernichtungsnachweis bestätigen lassen. Das Formular hält die BNetzA auf ihrer Webseite bereit.

Mit Kaufbeleg und Vernichtungsnachweis kann dann beim Verkäufer das Geld zurückverlangt werden. Laut der Verbraucherzentrale stehen die Chancen dafür gut.

Die Puppe einfach zurückgeben sollte man in keinem Fall. Davon rät die BNetzA ausdrücklich ab. (mit dpa)

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es in Berufung auf Informationen der Deutschen-Presse-Agentur (dpa), dass ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro droht, wenn die Puppe nicht zerstört wird. Diese Information hat die dpa mittlerweile zurückgenommen.