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Er spricht kaum Deutsch: Gericht mildert Strafe für Intensivtäter wegen „Haftempfindlichkeit“

Er spricht kaum Deutsch: Gericht mildert Strafe für Intensivtäter wegen „Haftempfindlichkeit“

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ARCHIV - 19.05.2016, Sachsen, Zwickau: Der Briefkasten von Landgericht und Amtsgericht Zwickau. Die beiden Angeklagten sollen im November 2017 einen 45 Jahre alten Mann aus Gera mit Messerstichen in Hals und Oberkörper umgebracht haben, um an dessen Auto zu kommen. Sie wurden in Frankfurt/M. festgenommen. (zu dpa „Beginn Prozess gegen eine 17-jährige Jugendliche und deren 20 Jahre alten Freund wegen gemeinschaftlichen Mordes“ vom 25.04.2018) Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: dpa
  • Das Landgericht Zwickau hat die Strafe eines Intensivtäters im Berufungsprozess gemildert
  • Grund seien ein Geständnis und „Haftempfindlichkeit“
  • Das ist die Begründung des Richters

Zwickau. 

Ein Intensivtäter aus Algerien wurde am Dienstag am Landgericht Zwickau in einer Berufungsverhandlung zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. In einem ersten Prozess hatte das Urteil eine Strafe von dreieinhalb Jahren vorgesehen.

Laut „Radio Zwickau“ wirkte sich ein Geständnis des Angeklagten Adel S. strafmildernd aus, das er im ersten Verfahren gegenüber Amtsrichter Stephan Zantke nicht abgelegt hatte. Außerdem teilte Richter Rupert Geußer mit, dass der Algerier „als Ausländer unter erhöhter Haftempfindlichkeit leidet.“

Diese begründete der Richter mit der Sprachbarriere des Algeriers, der kaum ein Wort Deutsch spreche und die Fragen im Gerichtsverfahren nur mit einem Dolmetscher beantworten konnte, wie die „Bild“ berichtet.

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Seit 2017 unerlaubt in Deutschland

Adel S. habe 2015 einen Asylantrag in Deutschland gestellt, der abgelehnt wurde. Seit 2017 hielt er sich damit unerlaubt im Bundesgebiet auf. Im sächsischen Plauen hatte der 28-Jährige Menschen ausgeraubt und war in Wohnungen eingebrochen. Ein Opfer trug nach einem Messerangriff Narben im Gesicht davon. (alka)