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Vodafone: Verbraucherzentrale warnt – und hat DIESEN wichtigen Hinweis für die Kunden

Vodafone: Verbraucherzentrale warnt – und hat DIESEN wichtigen Hinweis für die Kunden

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Vodafone: Der Verbraucherschutz hat Klage gegen den Netzanbieter eingereicht. (Symbolbild) Foto: Federico Gambarini/dpa

Die Verbraucherzentrale warnt Kunden vor Verträgen mit dem Netzanbieter Vodafone!

Gemeinsam mit betroffenen Kunden hat sie fgegen hohe Schadensersatzforderungen für geliehene und gemietete Receiver und Router von Vodafone geklagt! Das Gute für Kunden: Mit Erfolg! Für Vodafone zieht das nun Konsequenzen nach sich…

Vodafone: Verbraucherzentrale gibt Kunden ernsten Hinweis

Üblicherweise stellen Netzanbieter die erforderlichen Geräte wie Router oder Receiver während der Vertragslaufzeit zur Verfügung und verlangen diese nach einer Kündigung oder Auslauf des Vertrags zurück. Vodafone hat in der Vergangenheit 250 Euro von den Kunden gefordert, wenn diese die entsprechenden Elektrogeräte behalten haben.

Jetzt gibt es eine gute Nachricht: Die Summe entspricht dem Originalpreis und ist damit unzulässig! Das hat das Landgericht in Düsseldorf und dessen Kollegen in München beschlossen, nachdem der Verbraucherschutz in NRW geklagt hatte.

Die hohe Abschlagssumme war zuvor in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, muss jedoch nach dem Urteil gestrichen werden. Die Gerichte haben beschlossen, dass sich der neue Richtwert in Zukunft an dem Preis eines Gebrauchtgerätes orientieren müsse.

Ein weiterer Streitpunkt zwischen den Verbrauchern und dem Konzern gestaltete sich um die Schadensersatzklauseln Vodafones, die bisher fehlgeschlagene Rücksendung der Geräte regeln sollten. Immer wieder kam es zu Fällen, bei denen Kunden nicht für die Erstattung verantwortlich waren, aber dennoch finanziell für den Schaden aufkommen mussten.

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Für die Mitglieder der NRW-Verbraucherzentrale ist das Urteil der Landesgerichte ein Schritt in die richtige Richtung. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Zentrale, ist zufrieden mit dem Ergebnis: „Die Urteile bestätigen, dass Vodafone zu Unrecht von seinen ehemaligen Kund:innen hohe Geldbeträge verlangt hat. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurückgibt, kann nun nicht mehr zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden.“ (neb)

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