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Urlaub an der Ostsee: Gebühren-Hammer! Hotels führen diese neue Pauschale ein

Beim Urlaub an der Ostsee müssen Reisende demnächst mehr bezahlen, wenn sie in einem Hotel nächtigen wollen. Hier mehr.

Ostsee Hotel Pauschale
© IMAGO / blickwinkel

Inflation: Was kann ich gegen den Preisanstieg tun?

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An der Nordsee spielen Gastronomen bereits mit der Idee, Eintrittsgelder einzuführen. Dann müssten Reisende in ihrem Urlaub nicht nur für gutes Essen bezahlen, sondern auch alleine schon für den Zutritt ins Etablissement.

Das wollen viele Restaurants an der Ostsee jedoch nicht, wie sie gegenüber unserem Partnerportal „MOIN“ versichern. Doch schmieden nun Hotels an der Ostsee einen ähnlichen Plan. Ob du hier bei deinem nächsten Urlaub draufzahlen musst?

Wird Urlaub an der Ostsee teurer?

Der Hintergrund für die Erhöhung der Preise oder Erhebung von Gebühren sind die steigenden Energiekosten, die auch die Hotelbranche treffen. Doch warum neue Pauschalen einführen, wenn die Hotels auch einfach die Preise pro Nacht anheben könnten? In Süddeutschland zum Beispiel ist das schon Realität.

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Das luxuriöse Hotel „Bareiss“ am Schwarzwald erhebt jetzt bereits eine Energiekostenpauschale von neun Euro pro Nacht. Das dürfte bei den Preisen allerdings nicht besonders ins Gewicht fallen. Doch auch von der Küste von Mecklenburg-Vorpommern kommt jetzt die Nachricht, dass man dort ebenfalls eine Pauschale berechne.


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Energiekostenpauschale an der Ostsee

So nimmt das Schlossgut Groß Schwansee nun auch einen Obolus, der fällt jedoch kleiner aus. „Mit Blick auf die stark steigenden Energiepreise sehen wir uns leider gezwungen, ab dem 1. Oktober 2022 eine Energiepauschale in Höhe von fünf Euro pro Person/Aufenthalt zu erheben“, erklärt die Direktorin Janet Schroeder „MOIN“.


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Die einmalige Zahlung ist deutlich besser zu verkraften als neun Euro pro Nacht. Damit ist jedoch immer noch nicht geklärt, wieso die Hotels auf diese Art verfahren und nicht einfach die Zimmerpreise erhöhen. Darauf gibt die Direktorin des Schlossgut Groß Schwansee Antwort. Ihre Begründung kannst du bei unserem Partnerportal „MOIN.DE“ nachlesen.