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Urlaub in den Osterferien: DIESE Flug-Tipps solltest du unbedingt beachten, sonst kann es bitter werden

Fast ist es schon so weit! Der Urlaub in den Osterferien rückt immer näher. Für viele Bundesländer geht es offiziell am 3. April los. Andere müssen noch etwas warten oder sind – Beispiel Hamburg – bereits durch.+++ Urlaub an der Nordsee: Frau kehrt an Küstenort zurück – doch dort trifft sie der Schlag +++Hast du […]

Urlaub in den Osterferien Paar sieht sich Abflugtafel im Flughafen an
© IMAGO / ZUMA Wire

Das sind die größten Flughäfen der Welt

Wir stellen die größten Flughäfen der Welt vor.

Fast ist es schon so weit! Der Urlaub in den Osterferien rückt immer näher. Für viele Bundesländer geht es offiziell am 3. April los. Andere müssen noch etwas warten oder sind – Beispiel Hamburg – bereits durch.

+++ Urlaub an der Nordsee: Frau kehrt an Küstenort zurück – doch dort trifft sie der Schlag +++

Hast du auch Urlaub in den Osterferien gebucht und reist mit dem Flugzeug an dein Ziel? Dann könnten die folgenden Tipps der Verbraucherzentrale NRW für dich hilfreich sein.

Urlaub in den Osterferien: Kenne deine Rechte!

Mit Beginn der Osterferien sind viele Straßen und Züge voll, aber auch am Flughafen können zahlreiche Probleme auftauchen. Wenn gleich ein ganzer Stoß urlaubswütiger Fluggäste auf einmal abreisen will, entstehen lange Schlangen am Schalter, beim Check-in oder auch bei der Security. Aber was ist, wenn dann plötzlich auch noch der Flug später startet oder ganz ausfällt? Oder wenn das Gepäck plötzlich weg ist?

+++ Urlaub an der Ostsee: Schwere Sturmflut trifft Touristen-Ort – Traumstrand plötzlich weggespült!

„Am besten informieren sich Reisende schon vorab über ihre Fluggastrechte, damit sie im Fall der Fälle schnell handeln können“, empfiehlt Monika Wagner von der Essener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Worauf sie im Falle der Fälle Anspruch habe – Ersatzbeförderung, Verpflegung – können sie auch in der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW nachlesen.

Was tun, wenn der Flug sich verspätet?

Nehmen wir mal das Beispiel, dass der Flieger später abhebt als geplant. Dann müssen die Passagiere natürlich plötzlich länger am Flughafen ausharren. Je nachdem, wie lang die Verspätung dauert, muss die Airline zum Beispiel Essen und Getränke bereitstellen. Sollte sich der Flug gleich um einen ganzen Tag verschieben, muss sie sogar für ein Hotel inklusive Fahrt dorthin und wieder zurück zum Flughafen aufkommen.

Voraussetzung dafür ist eine Verspätung zwischen zwei und vier Stunden, je nach Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug. Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden gibt es sogar eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro – erneut je nach Strecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn zum Beispiel schlechtes Wetter oder andere äußere Umstände den Abflug verhindern. Allerdings muss die Fluggesellschaft dies dann auch nachgehend begründen. Nur pauschal darauf hinzuweisen, reicht nicht.

Was tun, wenn der Flug annulliert wird?

Laut der Fluggastrechteverordnung können sie zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises anfordern. Bei der zweiten Option solltest du innerhalb von sieben Tagen dein Geld zurückerhalten, gibst damit aber auch jeden Anspruch auf Ersatz- oder anderer Leistungen ab.

Sollte die Airline bereits 14 Tagen vor Abflug über die Annullierung des Fluges Bescheid geben, besteht kein Anspruch auf Ausgleich. Noch ein Tipp: Auch eine Vorverlegung des Fluges um mehr als eine Stunde gilt mittlerweile als Annullierung.

Urlaub in den Osterferien ohne Gepäck?

Man hört es immer wieder. Fluggäste gelangen an ihren Zielort, aber die Koffer sind noch am Heimatflughafen oder sonst wo gelandet. Geht dein Gepäck verloren oder wird beschädigt, muss dir die Airline oder dein Reiseveranstalter dies ersetzen. Den Verlust oder Schaden solltest du umgehend – zum Beispiel am „Lost and Found“-Schalter- angeben und bei deiner Airline oder beim Reiseveranstalter geltend machen. Schäden beweist du am besten anhand von Fotos.


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Als Entschädigung für beschädigtes, zerstörtes oder verspätet ankommendes Gepäck gilt zurzeit eine Höchstgrenze von 1.400 Euro pro Person. Allerdings sind davon Wertsachen, Zerbrechliches oder auch lebenswichtige Medikamente ausgeschlossen. Diese gehören ins Handgepäck, weswegen die Fluggesellschaften eine Entschädigung dafür nicht zahlen. Noch mehr Tipps und Informationen über Fahrgastrechte erfährst du unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger.