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Urlaub am Bodensee: Dreiste Betrugsmasche – Polizei warnt vor besonderen Angeboten

Urlaub am Bodensee: Dreiste Betrugsmasche – Polizei warnt vor besonderen Angeboten

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Urlaub am Bodensee: Touristen sollten sich vor einer dreisten Betrugsmasche in Acht nehmen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Lichtgut

Für eine Frau endete der Urlaub am Bodensee richtig fies…

Sie hatte eine Ferienwohnung am Bodensee gebucht, doch dann entpuppte sich der Fall als dreiste Betrugsmasche. Die Polizei warnt nun vor gewissen Angeboten.

Urlaub am Bodensee: Polizei warnt vor dreister Betrugsmasche

Bereits im März buchte die Frau aus Menden die Ferienwohnung und überwies den halben Preis – wie gefordert – auf das Konto einer Privatperson bei einer Direktbank. Während sich die Frau bereits auf ihren Urlaub am Bodensee freute, wurde die Ferienwohnung plötzlich storniert.

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Warum es zu der Stornierung kam, erfuhr sie nicht. Die Internetseite, auf der sie die Wohnung gebucht hatte, ist mittlerweile aber offline. Und von ihrem gezahlten Geld fehlt jede Spur. Deshalb erstattete die Mendenerin Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei.

Die hat nun die Ermittlungen aufgenommen und warnt die Öffentlichkeit. Denn hinter der vermeintlichen Ferienwohnung am Bodensee steckt eine dreiste Betrugsmasche, die der Polizei bekannt ist. Betrüger erstellen Fake-Shops, auf denen sie Ferienwohnungen inserieren. Dazu klauen sie Fotos von tatsächlich existierenden Häusern und manchmal sogar deren Adressen.

Die Urlauber machen sich im schlimmsten Fall sogar auf den Weg zu der Ferienwohnung und stehen vor verschlossener Tür. Doch der echte Besitzer hat die Wohnung anderweitig vermietet und weiß nichts von dem zweiten Kunden.

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Urlaub am Bodensee: Polizei rät zur Vorsicht bei Online-Käufen

Die Polizei rät daher grundsätzlich beim Online-Einkauf: „Die Vorfreude über ein vermeintliches Schnäppchen sollte nicht blind machen.“ Denn: „Die größte Gefahr lauert bei Spontankäufen oder -buchungen.“

Um der dreisten Betrugsmaschen nicht zum Opfer zu fallen, empfiehlt die Polizei zudem, nach Bewertungen anderer Kunden zu suchen. Schließlich gebe es „diverse ‚Fake-Shop‘-Listen“, so die Polizei.

Darüber hinaus rät sie davon ab, beim Online-Kauf internationale Zahlungsdienste zu nutzen, die eine Verfolgung oder Rückbuchung unmöglich machen. Bei Lastschriftverfahren können Überweisungen hingegen zeitweilig rückgängig gemacht werden. Weiter ist es ratsam, sich folgende Fragen zu stellen:

  • „Hat der Anbieter ein vollständiges Impressum mit allen vorgeschriebenen Daten?“
  • „Ist der Anbieter überhaupt klar zu identifizieren?“
  • „Bietet er einen Sicherungsschein?“

Anzeige ratsam

Um eine Anzeige zu erstatten, ist es wichtig, alle Beweise zur Buchung zu sichern. Das betrifft etwa den E-Mail-Verkehr und Buchungsbestätigungen. Dabei teilt die Polizei mit: „Die Anzeige macht auf jeden Fall Sinn. Sie hilft zumindest, Fake-Angebote möglichst schnell vom Netz zu bekommen und andere Menschen vor einem teuren Fehlgriff zu bewahren.“ Ob die Frau ihr Geld zurückbekommt, ist indes unklar. (nk)