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Thermomix: Rückschlag! Konkurrent darf wieder zurück in den Handel

Thermomix: Rückschlag! Konkurrent darf wieder zurück in den Handel

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Thermomix: Rückschlag! Konkurrent darf wieder zurück in den Handel

Thermomix: Rückschlag! Konkurrent darf wieder zurück in den Handel

Lidl: Die Erfolgsgeschichte des Discounters

Die beliebteste Küchenmaschine in vielen deutschen Küchen ist der Thermomix – er ist allerdings auch nicht ganz preiswert.

Mit dem „Monsieur Cuisine“ hat Discounter Lidl eine günstige Alternative auf den Markt gebracht, was den Thermomix-Hersteller Vorwerk offenbar nicht gefiel. In einem Rechtsstreit zwischen den Unternehmen musste Vorwerk nun einen herben Rückschlag einstecken.

Thermomix: Lidl gewinnt Verfahren gegen Thermomix-Hersteller

Zwei Küchenmaschinen, die eine teuer, die andere günstig: Thermomix und Monsieur Cuisine sollen das Kochen in vielen Haushalten erleichtern.

Doch nicht jeder kann sich die Maschine von Vorwerk, deren neustes Modell um die 1.300 Euro kostet, leisten. Die Lidl-Alternative kostet dagegen weniger als die Hälfte.

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Das ist Thermomix:

  • Der Thermomix wird von der Firma Vorwerk hergestellt
  • Diese hat ihren Sitz in Wuppertal (NRW)
  • Der Thermomix ist eine Küchenmaschine mit allerlei Funktionen
  • Er kann kochen, zerkleinern, mixen oder auch erwärmen
  • Der allererste Thermomix erschien im Jahr 1971

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Vorwerk sah in dem Lidl-Angebot einen Ideenklau, klagte in Spanien wegen „Diebstahl des geistigen Eigentums“ und gewann zunächst. Jetzt hat ein Berufungsgericht dieses Urteil für nichtig erklärt, berichtet der „Spiegel“.

Thermomix: Gerichtsurteil mit Folgen

Während Lidl seine Küchenmaschine zunächst in Spanien aus dem Sortiment nehmen, Vorwerk die Prozesskosten erstatten und Schadensersatz zahlen musste, gibt das Berufungsgericht nun dem Discounter Recht.

Mehrere technische Spezifikationen würden den Monsieur Cuisine demnach von dem Thermomix unterscheiden. Zudem weist das Thermomix-Patent keine ausreichende „erfinderische Tätigkeit“ auf – aber selbst, wenn das Patent gültig gewesen wäre, hätte Lidl es nicht verletzt, so die Begründung des Gerichts.

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Mehr zum Thermomix:

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Laut „Spiegel“ könnte diese Prozess-Wende weitere Folgen für Thermomix-Hersteller Vorwerk haben, der auch in weiteren Ländern (zum Beispiel Deutschland und Frankreich)rechtliche Schritte gegen Lidl einleiten wollte. (kv)

Trotz Niederlage ist der Thermomix-hersteller doch noch für lacher zu haben. Was so lustig ist, liest du hier. >>>