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Millionen Sparkassen-Kunden haben Anspruch auf Nachzahlungen – das können sie tun

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass viele Prämiensparverträge der Sparkasse unzulässige Zinsanpassungsklauseln enthalten.

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Sparkasse, Volksbank, Postbank & Co. – das sind Deutschlands größte Banken

Jetzt werden viele Kunden der Sparkasse hellhörig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass viele Prämiensparverträge der Sparkasse unzulässige Zinsanpassungsklauseln enthalten. Diese Klauseln erlaubten es den Banken, Zinsen eigenmächtig anzupassen. Kunden erhielten über Jahre zu geringe Zinszahlungen und können nun Ansprüche auf Nachzahlungen geltend machen. Besonders betroffen sind Verträge aus den 1990er- und 2000er-Jahren.

Sparkasse muss Zinsen korrekt berechnen

Laut BGH müssen Sparkassen Zinsen nach der Verhältnismethode berechnen. Diese Methode orientiert sich an langfristigen Referenzzinsen der Deutschen Bundesbank. Viele Verbraucher sollten ihre Zinsabrechnungen genau überprüfen. Ansprüche auf Nachzahlungen verjähren erst mit Beendigung des Prämiensparvertrags, wie „t-online.de“ berichtet.

Betroffene Kunden sollten alle Vertragsunterlagen genau prüfen und sich Unterstützung holen. Verbraucherschützer und Fachanwälte können helfen, die Nachzahlungen durchzusetzen. Schriftliche Nachforderungen bei der Sparkasse sind ratsam. Musterbriefe bieten Verbraucherzentralen an.

Vorsicht vor Betrugsversuchen im Namen der Sparkasse

Aktuell warnen Sparkassen vor Betrügern, die Sparer per E-Mail zur Eingabe persönlicher Daten auffordern. Verbraucher sollten hier besonders vorsichtig sein und echte Nachforderungen ausschließlich direkt an die Sparkasse senden.


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Das Urteil stärkt die Verbraucherrechte und betrifft Millionen Sparkassenkunden. Es bietet Betroffenen die Chance, lange unterschlagene Zinsbeträge zurückzufordern. Eine aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Vertrag lohnt sich in vielen Fällen.

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