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Sparkasse: Kunden entgehen Tausende Euro – bei DIESEM Urteil hören sie jetzt ganz genau hin

Sind zahlreichen Sparkassen-Kunden in den letzten Jahren mehrere Tausend Euro durch die Lappen gegangen? Alle Infos hier.

Sind mehreren Sparkassen-Kunden in den letzten Jahren Tausende Euro durch die Lappen gegangen? (Archivbild)
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

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Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Sind mehreren Sparkassen-Kunden in den letzten Jahren Tausende Euro entgagangen?

Möglich. Denn viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten eine unzulässige Klausel. Und die wiederum könnte dafür gesorgt haben, das vor allem Sparkassen-Kunden eine ganz schöne Menge an Zinsen durch die Lappen gegangen sind. Betroffen seien aber auch Volks- und Raiffeisenbanken.

Sparkasse: DAS lässt aufhorchen

Deshalb hat sich der Bundesgerichtshof am Dienstag (24. Januar) noch einmal mit dem Thema befasst und die Rechtssprechung zu Zinsnachzahlungen für Prämiensparer konkretisiert. In dem betreffenden Fall ging es um eine Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Die versucht nämlich, Ansprüche von Kunden gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen.

Im nun vorliegenden Fall der Sparkasse Vogtland wurde die Sache an das OLG Dresden zurückverwiesen. Das Gericht soll mit sachverständiger Hilfe den für die genaue Berechnung der Ansprüche maßgeblichen Referenzzinssatz festlegen. Dabei könne das Gericht auf ein bereits erstelltes Gutachten zurückgreifen.

Sparkasse: Etappensieg oder „nichts Neues“?

Der Bundesgerichtshof betonte aber, dass Zinsveränderungen bei Sparverträgen mit variablem Zinssatz nachvollziehbar und kalkulierbar für Kunden sein müssten. Verbraucherschützer sehen in dem Fall von Dienstag einen weiteren Etappensieg für Prämiensparer. „Die Tendenz geht Richtung Verbraucher“, sagte deren Rechtsexperte Michael Hummel. Der BGH-Anwalt der Sparkasse sah in dem Urteil hingegen „in der Sache nichts Neues“.


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Die Klage war weitgehend identisch mit einer im Oktober 2021 vom BGH entschiedenen Sache. Schon damals hatten die Richter Sparern Rückenwind für Nachforderungen gegeben. Dem BGH liegen zu den Komplex rund 20 Klagen vor. (dpa)