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Sparkasse: Schlechte Nachricht für Kunden – bekommst du weniger Geld zurück?

Sparkasse: Schlechte Nachricht für Kunden – bekommst du weniger Geld zurück?

Sparkasse: Schlechte Nachricht für Kunden – bekommst du weniger Geld zurück?

Sparkasse: Schlechte Nachricht für Kunden – bekommst du weniger Geld zurück?

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Aufgepasst, Kunden der Sparkasse! Womöglich gibt es weniger Geld zurück als erhofft!

Schlechte Aussichten für eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die Nürnberger Sparkasse: Zinsnachzahlungen könnten geringer ausfallen als erwartet, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Das dürfte vielen Kunden der Bank gar nicht gefallen.

Sparkasse: Kunden bekommen möglicherweise weniger Zinsen zurück

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will hohe Zinsnachzahlungen für Prämiensparverträge aus den 1990er Jahren durchsetzen. Doch der Klage droht die Abweisung!

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkasse organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband)
  • Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
  • Mehr als 200.000 Mitarbeiter
  • Über 12.000 Geschäftsstellen und mehr als 375 Institute (2021)

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Das zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht München am vergangenen Freitag ab. Demnach könnte die Nachzahlung für Zinsen weniger hoch ausfallen als vom Kläger erhofft.

Sparkasse: Gericht will Gutachter einsetzen

Durchschnittlich hat die Verbraucherzentrale 4.600 Euro berechnet. Zwar will das Gericht einen Gutachter einsetzen, der eine angemessene Verzinsung empfehlen soll, aber der 1. Zivilsenat machte deutlich, dass die Sparkasse die umstrittenen Prämiensparverträge nach 15 Jahren kündigen durfte.

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Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass die Kündigungen rechtswidrig waren. Im Erfolgsfall der Klage wären dann auch Zinsnachzahlungen für die Zeit nach der Kündigung fällig geworden.

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Sparkasse: Richterinnen stimmen Verbraucherschutz nicht zu

Auch in mehreren anderen Punkten folgten die Richterinnen laut des „Handelsblatt“ dem Verbraucherschutz nicht. (cf)

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