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Netto: Lebensmittel-Rückruf beim Discounter – Kunden müssen ganz genau hinschauen

Bei Netto gibt es nahezu bundesweit einen Rückruf eines beliebten Lebensmittels. Kunden müssen ganz genau hinschauen.

Netto
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Rückruf bei Netto! Kunden müssen ganz genau hinschauen, denn bei Netto ist das beliebte Fischprodukt „Matjes mit Zwiebeln“ mit falschem Verbrauchsdatum versehen. Der niederländische Lebensmittelhersteller Ouwehand Visverwerking B.V. hat entsprechende Märkte und Discounter wie Netto bereits informiert.

Betroffen ist das Produkt in 130-Gramm-Größe mit dem falschen Verbrauchsdatum 28.08.2023. Das Unternehmen teilt mit, dass das garantierte Verbrauchsdatum des Produkts der 28.02.2023 sei.

Netto: Lebensmittel-Rückruf beim Discounter

Bis zu diesem Datum sind alle Eigenschaften und Hygienepunkte garantiert. Der Hersteller rät Kunden eindringlich, vom Verzehr von „Matjes mit Zwiebeln“ NACH dem 28.02.2023 abzusehen.

++ Netto: Preisschock beim Discounter – schuld ist dieser Anblick ++

Betroffen sind Netto-Filialen in NRW, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Hamburg und Bremen. Andere Verbrauchsdaten oder gar weitere Artikel des Herstellers sind nicht betroffen.


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Kunden, die das Produkt gekauft haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons bei Netto zurückgeben.