Rabattaktionen sind beliebt – doch wie ehrlich sind sie wirklich? Der Bundesgerichtshof hat Netto und anderen Händlern klare Regeln auferlegt, um Täuschungen bei Preisermäßigungen zu verhindern.
Was hinter dem Urteil steckt und worauf Verbraucher jetzt achten sollten, erfährst du hier.
Netto im Fokus: Referenzpreis wichtig
Rabatte, Schnäppchen und Preisaktionen – in der Werbung sind solche Versprechen Gang und Gäbe. Doch Händler wie Netto müssen dabei strenge Regeln beachten. Laut der Preisangabenverordnung müssen Unternehmen ihre Preise klar, unmissverständlich und gut lesbar angeben. Wichtig ist auch der sogenannte Referenzpreis der letzten 30 Tage – also der billigste Preis, zu dem das Produkt im letzten Monat verkauft wurde.
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Wer mit Preisermäßigungen wirbt, darf Verbraucher nicht täuschen. „Das passiert gar nicht mal so selten“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Martin Jaschinski. Preisschaukeln, bei denen Preise kurzzeitig erhöht und dann als Rabatt verkauft werden, sind ebenfalls problematisch, fallen aber unter das Wettbewerbsrecht.
Netto und Co. wählen neue Strategien
Die EU hat klare Richtlinien für Preisangaben erstellt. Wer Rabatte anpreist, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nennen. Dieser Referenzpreis darf nicht versteckt werden, etwa in Fußnoten, sondern muss für Verbraucher klar erkennbar sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2022 festgestellt.
Auch der BGH kritisierte laut der „LP“ nun eine Preisgestaltung des Lebensmitteldiscounters Netto. Bei einem Kaffee-Produkt hatte Netto als Referenzpreis 6,99 Euro angegeben, die der Artikel in der Vorwoche gekostet habe – jetzt sei er um 36 Prozent auf 4,44 Euro reduziert worden. Das Problem: Innerhalb der letzten 30 Tage hatte das Kaffee-Produkt schon einmal nur 4,44 Euro gekostet, was Netto jedoch nur in einer Fußnote verriet.
Das sei irreführend, entschied der BGH und wies die Revision von Netto zurück (Az. I ZR 183/24).
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Viele Unternehmen werben inzwischen mehr mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) während Rabatte zunehmend weniger in der Werbung auftauchen. Doch auch hier gibt es Probleme. „Oftmals seien die UVP nicht seriös kalkuliert und lägen weit über den tatsächlichen Verkaufspreisen“, sagt Jaschinski. Für Verbraucher bleibt die Situation unübersichtlich. (mit dpa)
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