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Netflix: Bittere Schlappe vor Gericht – doch für Kunden ist das eine gute Nachricht

Netflix: Bittere Schlappe vor Gericht – doch für Kunden ist das eine gute Nachricht

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Netflix: Bittere Schlappe vor Gericht – doch für Kunden ist das eine gute Nachricht

Netflix: Bittere Schlappe vor Gericht – doch für Kunden ist das eine gute Nachricht

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Bittere Schlappe für Netflix – und Kunden können erstmal tief durchatmen…

Der Streaming-Dienst gehört zu den beliebtesten seiner Art, sowohl in Deutschland als auch weltweit. Doch zuletzt hatte Konkurrent Amazon angekündigt, die Preise für den ebenfalls beliebten Prime-Dienst erhöhen zu wollen. Die Sorge vieler Kunden hierzulande: Auch Netflix werde bald die Preise laufender Abos erhöhen, zumal das Unternehmen immer mehr in Eigenproduktionen investiert.

Jetzt gibt es aber eine gute Nachricht für alle Streaming-Fans. Netflix hingegen muss sich etwas anderes überlegen…

Netflix: Bittere Schlappe vor Gericht – doch für Kunden ist das eine gute Nachricht

Das Landgericht Berlin hat nämlich entschieden, dass Netflix die Preise laufender Abos nicht einfach ändern darf. Damit haben die Richter einer Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben. Jana Brockfeld, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale, sagt: „Bei Netflix sind die Bedingungen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.“

Das Landgericht Berlin habe sich der gleichen Auffassung angeschlossen, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent seien (Aktenzeichen 52 O 157/21). Es müsse klare und verständliche Kriterien geben, damit Kunden eine Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität prüfen könnten, so die Verbraucherschützer in einer Erklärung.

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Das ist Netflix:

  • das Unternehmen wurde bereits 1997 gegründet
  • zunächst war es eine Online-Videothek, die Filme und DVDs versendete
  • mittlerweile hat Netflix über 11.300 Mitarbeiter (Stand 2021)
  • Netflix machte 2021 einen Umsatz von 29,7 Milliarden Dollar
  • zuletzt gab es immer mehr Eigenproduktionen wie „Das Damengambit“, „Stranger Things“ und „Haus des Geldes“

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Netflix legt Berufung gegen Berliner Urteil ein

Netflix räume sich in den Nutzungsbedingungen das Recht ein, die Abo-Preise „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern, „um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln“.

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Rechtskräftig ist das wegweisende Urteil allerdings noch nicht: Netflix hat bereits vor dem Kammergericht Berlin Berufung eingelegt.

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Es bleibt also abzuwarten, wie die nächsthöheren Instanzen entscheiden werden… (mg)