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Lufthansa-Streik: Alle Infos! DIESE Rechte hast du als Reisender

Lufthansa-Streik: Alle Infos! DIESE Rechte hast du als Reisender

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© IMAGO / Political-Moments

Das sind die größten Flughäfen der Welt

Wir stellen die größten Flughäfen der Welt vor.

Nächste Hiobsbotschaft für Lufthansa-Kunden!

Beim Flughafen-Chaos ist in Deutschland aktuell kein Ende in Sicht. Als wäre das nicht schon schlimm genug, kündigt die Fluggesellschaft Lufthansa nun auch noch für Mittwoch (27. Juli) einen Streik an und streicht bundesweit an vielen großen Airports die Flüge. Wie Reisende dennoch an ihr Ziel kommen können und welche Rechte sie bei Streiks haben, erfährst du hier.

Lufthansa-Streik: Auch Tochterunternehmen sind betroffen

Vom Lufthansa-Streik betroffen sein werden laut Medienberichten Fluggäste an den Airports in Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Bremen, Hannover, Stuttgart und Köln. In Frankfurt werden fast 680 Flüge gestrichen. Rund 92.000 Passagiere werden hier in die Röhre gucken. Auch in München ist der Ausfall der Fluggesellschaft verheerend: Insgesamt fallen hier 345 Flüge mit etwa 42.000 Fluggästen aus.

Doch nicht nur am Mittwoch wird es zu zahlreichen Ausfällen kommen. Bereits am Dienstag (26. Juli) sowie bis zum Wochenende hin wird der Flugverkehr hierzulande in Mitleidenschaft gezogen werden.

Aber nicht nur die Mitarbeiter des Mutterkonzerns Lufthansa treten in Streik: Auch die Tochterunternehmen Austrian und Swiss wollen sich den Protesten anschließen. Anders sieht es bei der Lufthansa-Tochter Eurowings aus: „Der Streik-Aufruf der Verdi richtet sich nicht gegen Eurowings, daher ist das Eurowings-Personal nicht von dem Aufruf betroffen“, informiert die Fluggesellschaft auf ihrer Homepage.

Lufthansa-Streik: Airline gibt Passagieren Tipps

Doch ganz lässt Lufthansa seine Kunden nicht im Regen stehen. Auf ihrer Website teilt die Fluggesellschaft zahlreiche Infos zum Streik und seinen Folgen. Wer seine mobilen Kontaktdaten bei der Buchung eines Lufthansa-Flugs angegeben hat, wird sogar direkt informiert und nach Möglichkeit auf einen anderen Flug umgebucht. Die Kapazitäten für Umbuchungen sind in dieser Woche allerdings „sehr begrenzt“, heißt es weiter.

Grundsätzlich haben Kunden erst bei einer Verspätung von mindestens fünf Stunden ein Anrecht auf eine Erstattung des Kaufpreises oder einen Gratis-Flug. Ab zwei Stunden steht Passagiere das Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke, die Möglichkeit zum Telefonieren und auf ein Hotel zu.

Eine Entschädigung muss Lufthansa bei Streiks nicht zahlen, denn die wird bei der Fluggesellschaft erst bei „außergewöhnlichen Umständen“ fällig, worunter Streiks für den Konzern nicht zählen.

Lufthansa-Kunden können ihr Flugticket aber auch ohne Zusatzkosten in ein Ticket der Deutschen Bahn umwandeln lassen. Doch hier sollten Reisende beachten: Der Bahnticketpreis darf nicht teurer als der Flug sein, sonst bleiben sie auf den Kosten sitzen, berichtet RTL.

Lufthansa-Streik: Umbuchungen und Stornierungen von Flügen

Wer bereits absehen kann, dass sein Flug ausfallen wird, kann jetzt schon nach einer Alternative suchen. Die Fluggesellschaften müssen im Falle eines Streiks Sorge dafür tragen, dass Ersatzflüge zur Verfügung stehen.

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Wenn Kunden von vornherein ihren Flug stornieren wollen, können sie das online von zuhause aus vornehmen. Sie müssen also nicht zum Schalter. Doch in jedem Fall empfiehlt sich: Besser einmal mehr als zu wenig Rücksprache mit Lufthansa halten.

Alle weiteren Infos zum Streik findest du auf der Website der Lufthansa. (lim)