Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen Lidl wegen dessen App geklagt (wir berichteten). Die Verbraucherschützer bemängelten, dass Lidl die App als kostenlos bezeichnet, obwohl Nutzer mit ihren Daten „bezahlen“.
Das Gericht wies die Klage jedoch als unbegründet ab, ließ aber Revision zum Bundesgerichtshof zu. Mehr dazu, erfährst du hier!
Lidl und die Diskussion um „kostenlos“
Die Klage des vzbv richtete sich auch gegen die fehlende Angabe eines Gesamtpreises. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass Daten als Gegenleistung betrachtet werden müssten. „Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei“, war eine zentrale Forderung der Kläger.
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Das OLG sah im Verhalten von Lidl jedoch keinen rechtlichen Verstoß. Laut deutschem und europäischem Recht bedeutet „Preis“ ausschließlich einen zu zahlenden Geldbetrag. „Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet“, erklärte der Verbraucherrechtssenat des Gerichtes.
OLG-Urteil bestätigt Lidls App-Strategie
Das Gericht stellte klar, dass Lidls Angaben in den App-Bedingungen nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen. Verbraucher müssen zwar Daten angeben, zahlen jedoch kein Geld. Die beabsichtigte Revision könnte klären, ob Daten als „Preis“ neu rechtlich bewertet werden sollten.
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Lidl konnte sich im aktuellen Urteil gegen die Vorwürfe der Verbraucherschützer durchsetzen. Die Diskussion um Daten als Währung bleibt jedoch für die Zukunft relevant. (mit dpa)
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