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Kreuzfahrt: Heftiges Verbot für Passagiere – es gilt schon VOR der Reise!

Kreuzfahrt: Heftiges Verbot für Passagiere – es gilt schon VOR der Reise!

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Kreuzfahrt: Heftiges Verbot für Passagiere – es gilt schon VOR der Reise!

Kreuzfahrt: Heftiges Verbot für Passagiere – es gilt schon VOR der Reise!

Kreuzfahrt: Diese Haushalts-Gegenstände sind an Bord verboten

Eine Kreuzfahrt in Corona-Zeiten ist aktuell sowieso schon mit einer ganzen Reihe an Einschränkungen verbunden. Nun kommt eine weitere hinzu!

Wer mit einem Ozeanriesen der „Mein Schiff“-Flotte eine Kreuzfahrt unternehmen will, muss auf ein ganz bestimmtes Verbot achten. Davon berichtet unser Partnerportal MOIN.DE.

Kreuzfahrt: Krasses Verbot! Kein Voraufenthalt am Starthafen

Ein Beispiel: Du buchst eine Mittelmeer-Kreuzfahrt mit Start in Spanien – da lohnt es sich doch aufgrund der langen Anreise, früher nach Spanien zu kommen, dort zu übernachten und dann in aller Frische an Bord zu gehen.

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Daten und Fakten zu „Mein Schiff“:

  • Insgesamt sieben Kreuzfahrtdampfer zählen zur „Mein Schiff“-Flotte der Reederei Tui Cruises
  • Die gesamte „Mein Schiff“-Flotte fährt unter der Flagge von Malta, daher gibt es auch keine Umsatzsteuer an Bord
  • Die Reederei hat ihren Firmensitz in Hamburg
  • Bis voraussichtlich 2026 sollen drei neue „Mein-Schiff“-Kreuzer gebaut werden
  • Insgesamt ca. 6.980 Besatzungsmitglieder sind an Bord der Schiffe für Tui Cruises im Einsatz

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Aber: Eben das ist nun verboten! „Mein Schiff“-Passagiere dürfen keinen Voraufenthalt an dem Hafen durchführen, an dem ihre gebuchte Reise beginnt!

Kreuzfahrt: „Mein Schiff“ beschließt Ausnahmeregel für neues Verbot

Noch dazu gilt ab Mitte Februar auf der gesamten „Mein Schiff“-Flotte die 1G-Regel – also dürfen nur Geimpfte an Bord. Ein Genesenennachweis reicht dann nicht mehr aus.

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Noch mehr Meldungen von MOIN.DE:

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Doch zumindest beim Voraufenthalts-Verbot gibt es eine mögliche Ausnahmeregelung. Welche das ist, erfährst du bei unserem Partnerportal MOIN.DE