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Kaufland: Strenge Regeln! Wenn du das nicht beachtest, machst du dich strafbar

Bei Kaufland und auch anderen Supermarkt-Ketten gibt es ganz klare Regeln. Hältst du dich nicht an sie, machst du dich strafbar.

© imago images/Lobeca

Kaufland: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Lebensmittel-Einzelhandelskette Kaufland wurde 1968 gegründet und hat seinen Hauptsitzt im baden-würrtembergischen Neckarsulm. Die Kaufland Stiftung und Co. KG gehört genau wie der Discounter Lidl zur Schwarz Gruppe. Kaufland beschäftigt insgesamt 132.000 Mitarbeiter.

Der Kunde ist König, heißt es doch immer so schön, doch ist das wirklich immer so? Bei Supermärkten und Discountern hat das offenbar seine Grenzen. Hier gibt es oft eindeutige Regeln, an die sich die Kunden halten müssen.

Wie streng diese ausgelegt werden, bleibt den Supermärkten selbst überlassen. Kaufland hat beispielsweise strenge Vorgaben. Wenn du dich nicht an diese während deines Einkaufs bei Kaufland hältst, machst du dich sogar strafbar und dann kann es sehr unangenehm werden.

Kaufland hat strenge Regeln für Kunden

Dass es auch im Supermarkt klare Regeln gibt, dürfte wohl niemanden überraschen. Denn natürlich darf man keine Verkaufsgegenstände klauen oder mutwillig zerstören. Doch wie sieht das bei anderen Fällen aus. Fast jeder hat wohl schon mal im Supermarkt oder Discounter einen anderen Kunden dabei beobachtet, wie er etwas gegessen oder getrunken hat und dann an der Kasse den angerissenen Artikel bezahlt hat oder Kunden, die zum Transport ihres Einkaufs Pappkartons mitnehmen. Doch ist das überhaupt erlaubt?

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Bei Kaufland gibt es offenbar ganz klare Regeln, die eigentlich auch bei anderen Discountern gelten müssten. „Im Handel gilt generell: Die Ware bleibt bis zum Bezahlen Eigentum des Händlers. Das heißt streng genommen entspricht das Verzehren von Lebensmitteln im Supermarkt nicht den gesetzlichen Bestimmungen“, so Kaufland auf Anfrage von „echo24.de“. Dementsprechend darf man auch nicht einfach Produkte wie Obst oder Gemüse probieren. „Möchte der Kunde ein spezielles Produkt probieren, besteht auch hier selbstverständlich die Möglichkeit dazu. In diesem Fall sind unsere Mitarbeiter gerne behilflich und stehen vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Klare Regeln beim Einkauf

Doch das sind noch nicht die einzigen Fälle, bei denen es für Kunden haarig werden kann. Auch bei den Zeitungen ist Kaufland streng: „Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Da wir allen Kunden einwandfreie Produkte anbieten möchten, bitten wir sie, Zeitungen und Zeitschriften erst nach dem Kauf zu lesen. So kann sich jeder Kunde darauf verlassen, dass er ein originales, ungelesenes Produkt erwirbt.“ Grundsätzlich ist es nicht verboten sich eine Zeitung anzugucken, doch beschädigt man diese, muss man sie auch kaufen.


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Doch wie sieht es eigentlich mit dem Öffnen von Produkt-Packungen aus? „Wichtig! Das gilt nur, wenn die Verpackung durch das Öffnen nicht beschädigt wird und das Produkt danach noch problemlos verkauft werden kann“, so  die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ansonsten musst du dafür aufkommen.

Grundsätzlich sind die meisten Supermarkt- und Discounter-Mitarbeiter oft kulant, wenn du aber vermeiden möchtest, dich in einer unangenehmen Situation wiederzufinden, solltest du dich an die Regeln halten.