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Hund tagelang an Baum gebunden – Polizei bleibt keine Wahl

Hund tagelang an Baum gebunden – Polizei bleibt keine Wahl

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Foto: Polizei Friedberg

Wölfersheim. 

Trauriger Fund einer Spaziergängeirn am Freitag in Wölfersheim (Hessen)!

Sie hat einen Hund bemerkt, der einsam und verlassen an einem Baum angebunden war. Sofort hat sie eine schlimme Vermutung und alarmiert die Polizei.

Hund am Waldesrand gefunden

Der Hund, ganz offensichtlich abgemagert, muss schon seit Tagen ohne Wasser und Futter an der Stelle festgebunden sein. Darauf lassen die Lauf- und Kratzspuren schließen, die die Polizisten um den Baum herum ausgemacht haben.

Offensichtlich hat ein Unbekannter das Tier achtlos am Waldesrand ausgesetzt.

Polizei bringt Hund ins Tierheim

Die Beamten befreiten den Hund aus seiner misslichen Lage und übergaben ihn dem Tierheim. Doch der Tierarzt hatte keine guten Nachrichten.

Der etwa zehn Jahre alte Hund war durch sein langes Martyrium in der Zwischenzeit sehr geschwächt. Der Tierarzt entschied daher, seine Qualen zu beenden und den Vierbeiner einzuschläfern.

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Polizei sucht nach dem Täter

Die Polizei sucht nun nach dem Menschen, der den Hund ausgesetzt hat. Hast du eine Person beobachtet, die den Hund an der Bundesstraße 445 zwischen Wölfersheim und Berstedt (Hessen) ausgesetzt hat? Weißt du, wem der Hund gehört?

Wenn du den Beamten einen Hinweis liefern kannst, melde dich bei der Polizei in Friedberg. Du kannst sie unter der Telefonnummer 06031-601-0 erreichen.

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Das ist das Tierschutzgesetz:

  • Paragraf 1 Satz 2 besagt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“
  • Es umfasst Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Tierversuchen und Regelungen zur Zucht
  • Im Mai 2002 wurde der Tierschutz auch in das Grundgesetz aufgenommen

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Dem Täter droht eine Gefängnisstrafe

Einen Hund auszusetzen ist eine Ordnungswidrigkeit. Laut dem deutschen Tierschutzgesetz ist es verboten, „ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.“

Ein solches Vergehen kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Da der Hund in diesem traurigen Fall verhungert ist, droht dem Aussetzenden eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren wegen der Tierquälerei. (vh)