Seit 1976 zahlen Bürger in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Für die Einziehung der Rundfunkgebühr war früher die GEZ zuständig. Ab 2013 übernahm der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio diese Aufgabe.
Der aktuelle Betrag liegt bei 18,36 Euro pro Monat und wird vierteljährlich abgerechnet. Doch es gibt bald eine Änderung. Nicht jeder muss dann mehr bezahlen … Zehntausende TV-Nutzer dürfen sich über einen GEZ-Hammer freuen.
GEZ ist Pflicht, unabhängig von Geräten
Ab Oktober 2025 können nämlich bestimmte Studierende die GEZ-Gebühr aussetzen. Dies betrifft BAföG-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Eine ziemliche Erleichterung, gerade bei den immer weiter steigenden Preisen um Lebensmittel und Co.
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Die Gebühr gilt normalerweise unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder vorhandenen Geräten. Sie ist pro Wohnung zu entrichten, nicht pro Person. Ihr Ziel ist es, eine unabhängige, staatsferne Medienlandschaft zu finanzieren. Eine Abschaffung der GEZ könnte laut Befürwortern die Objektivität und Vielfalt öffentlich-rechtlicher Inhalte gefährden, berichtet „focus.de“.
GEZ-Ausnahmen für Studierende und andere Gruppen
Schätzungen zufolge könnten etwa 66.000 Erstsemester BAföG-berechtigt sein. Diese Zahl basiert auf bisherigen Statistiken und weiteren Hochrechnungen. Im Wintersemester 2025/26 erwarten die Behörden etwa 390.000 Studienanfänger. Natürlich hängt die genaue Zahl BAföG-berechtigter Studierender von weiteren Faktoren ab.
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Laut „focus.de“ können weitere Personengruppen ebenfalls von der GEZ befreit werden. Dazu gehören Bürgergeldempfänger oder Personen in wirtschaftlicher Härte. Auch Bewohner von WGs oder Haushalten, in denen bereits jemand zahlt, sind oft befreit. Schwerbehinderte haben die Möglichkeit, die GEZ auf 5,83 Euro monatlich zu reduzieren.
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