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Gas-Preis: Energieversorger mit dreister Vertrags-Masche – Kunden sollten HIER ganz genau hinsehen

Vorsicht! Dein Gas-Preis-Vertrag mit Preisgarantie könnte bald wertlos werden. Denn für Energieversorger gibt es ein Hintertürchen.

Gas-Preis Symbolbild Ableser und Geld
© IMAGO / Christian Ohde

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Kunden aufgepasst! Einige Energieversorger könnten dich mit ihrem scheinbar verlockend günstigen Gas-Preis und Vertragsangebot um den Finger wickeln – nur um dich dann wieder wie eine kalte Kartoffel fallen zu lassen.

Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen entdeckt hat, verbirgt sich hier ein Hintergedanke seitens der Versorger, der vielen Kunden gar nicht aufgeht. So müssen sie plötzlich einen viel höheren Gas-Preis zahlen.

Gas-Preis-Erhöhung trotz Garantie möglich

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert den teils kundenunfreundlichen Umgang der Energieversorger. So bieten einige Verträge mit einer Preisbindung an, die über die Mindestlaufzeit hinausgeht. Allerdings könnten die Anbieter – je nach Regelung – die Verträge dann bereits vor Ablauf der Preisgarantie kündigen.

Das war bisher nur theoretisch möglich, doch mittlerweile würden immer mehr Versorger diese Option wahrnehmen, wie die Verbraucherzentrale merkt. „Uns erreichen aktuell immer wieder Beschwerden, da Kundinnen und Kunden trotz Preisgarantie eine Kündigung ihres Energieversorgers erhalten“, so die Energierechtsexpertin Julia Schröder.

Wie funktioniert die Masche?

Es gäbe immer wieder Verträge, bei denen über drei Jahre der Preis garantiert werde, wobei die Mindestvertragslaufzeit aber nur ein Jahr beträge. Vor solchen Angeboten warnt Schröder. „Vielen ist hier nicht bewusst, dass beide Seiten den Vertrag dann nach zwölf Monaten kündigen können. Nutzt der Anbieter diese Option, wird die Preisgarantie für die Kundinnen und Kunden wertlos.“ Und das sei aktuell besonders gefährlich, da das neue Vertragsangebot meist deutlich teurer wäre.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert diese Handhabe massiv. Häufig fände dieses Missverhältnis zwischen Mindestlaufzeit und Garantie nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Erwähnung. In diesem Fall sollten die Anbieter auf ihr Kündigungsrecht verzichten.


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Was du tun kannst, ist, deinen Vertrag auf derartige Regelungen zu überprüfen und bei einem Wechsel deinen neuen Anbieter bewusst auszuwählen. „Wer bewusst einen Energievertrag mit langer Preisgarantie wählt, muss sich auch darauf verlassen können“, gibt Schröder zu bedenken.