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Führerschein: Deine Umtausch-Frist läuft ab? DAS könnte dich jetzt retten

Führerschein: Deine Umtausch-Frist läuft ab? DAS könnte dich jetzt retten

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Führerschein: Deine Umtausch-Frist läuft ab? DAS könnte dich jetzt retten

Führerschein: Deine Umtausch-Frist läuft ab? DAS könnte dich jetzt retten

Fünf Tipps für den Stau

Du könntest die Frist verpassen, um deinen Führerschein umzutauschen? Wenn du den Lappen schon ein paar Jahrzehnte länger hast, ist das womöglich gar nicht so schlimm…

Damit jeder Führerschein in der gesamten EU einheitlich und fälschungssicher ist, müssen bis 2033 rund 43 Millionen Lappen in Deutschland umgetauscht werden. Doch eine der Abgabefristen wurde nun verlängert.

Führerschein: Frist für Umtausch um sechs Monate verlängert

Eigentlich wäre es schon in dieser Woche am 19. Januar soweit: Alle Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren alter Papierführerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hätten ihren Lappen bis zu diesem Datum umtauschen müssen.,

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Jetzt wurde diese Frist bis zum 19. Juli 2022 verlängert – also um ein halbes Jahr. Das beschloss die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Führerschein: Fahrerlaubnis bleibt von Fristverlängerung unberührt

Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine solle angesichts der aktuellen Belastung durch die Corona-Pandemie voerst nicht sanktioniert werden, heißt es. Schließlich müsse man mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.

>>> Führerschein umtauschen: Jetzt musst du schnell sein! Zig Lappen verlieren 2022 ihre Gültigkeit

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Aktuelle Umtauschfristen für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

  • Wenn der Fahrer vor 1953 geboren wurde –> Umtausch bis 19. Januar 2033
  • zwischen 1953 und 1958 geboren –> Umtausch bis 19. Juli 2022
  • zwischen 1959 und 1964 geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2023
  • zwischen 1965 und 1970 geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2024
  • zwischen 1971 und später geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2025
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Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis bleibt von dieser Friständerung jedoch komplett unberührt. (at, mit dpa)