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Flughafen München: Ekel-Fund in Koffer – Zoll-Beamten wird ganz anders

Der Zoll am Flughafen München hat schon jetzt den Ekel-Fund des Jahres 2023 gemacht. Bei dem Anblick könnte auch dir ganz anders werden.

Flughafen München Zoll
© IMAGO / ZUMA Wire / DER WESTEN

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Da wird einem ja schlecht! Was für ein widerlicher Start ins neue Jahr am Flughafen München…

Der Zoll am Flughafen München hat Anfang Januar bei der Gepäckkontrolle einen ekelhaften Fund gemacht. In den Koffern eines Reisenden steckten mehrere Kilogramm von etwas, das so gar nicht ins Land hätte gebracht werden dürfen.

Flughafen München: Zoll beschlagnahmt gammlige Ziege

Unfassbar, aber wahr: Ein 36 Jahre alter, aus Kamerun stammender Reisender hatte doch tatsächlich 16 Kilogramm ungekühltes Ziegenfleisch in seinem Gepäck. Das mussten Zollbeamte Anfang des Jahres bei einer Kontrolle feststellen.

Darunter befanden sich auch der Schädel des Tieres und sein geöffneter Magen – alles roh. Der Reisende hatte es als „Geschenk“ eingewickelt in einem Karton verpackt mit sich ins Land gebracht. „Das Fleisch war aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig“, reagierte das Münchener Hauptzollamt auf den Fund und beschlagnahmte die Ziege.

Zoll macht kurzen Prozess

Danach vernichtete die Behörde die Überreste des Tieres. Die Kosten dafür musste der Reisende tragen. Diesen Fall wollte der Zoll nutzen, um noch einmal die Einfuhrbestimmungen für Fleisch, Milch und Co. klarzustellen.

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Aufgrund der Gefahr einer „Einschleppung von Tierseuchen“ müssen Reisende alle Produkte tierischen Ursprungs beim Zoll angeben. In der EU gelten „strenge veterinärrechtliche Bestimmungen“. Egal, ob du es um deinen persönlichen Verbrauch geht oder ob du gewerblich unterwegs bist – diese gelten immer.


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„Zudem müssen die Erzeugnisse von festgelegten Gesundheitsbescheinigungen und einem gültigen Begleitdokument (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) begleitet sein“, ergänzt der Zoll. Sollten die Waren den Voraussetzungen nicht entsprechen, dann kann der Zoll die Einfuhr verhindern und dann müssen sie gegebenenfalls noch vor Ort vernichtet werden.