2003 wurde in Deutschland die Pfandflicht eingeführt. Das Prinzip ist ganz einfach und hat sich in den letzten Jahren hierzulande etabliert: Mehrweg- und Einwegflaschen werden für kleines Geld vom Händler im leeren Zustand wieder zurückgenommen. Die Pfandpflicht gilt für alle Getränkedosen und Einweg-Getränkeflaschen aus Glas und Kunststoff, die zwischen 100 Millilitern und drei Liter fassen. Die Plastikflaschen und Dosen können so anständig wiederverwendet oder recycelt werden.
Doch bei der Rückgabe bei Supermärkten und Discountern wie Edeka, Lidl, Netto und Co. kommt es immer wieder zu Problemen. Plötzlich nimmt der Pfandautomat das Leergut nicht an. Und genau dann begehen Kunden oftmals einen fatalen Fehler.
Händler müssen Pfand annehmen – egal in welchem Zustand
Flasche rein, Pfandbon raus und Geld zurückholen. So einfach könnte es gehen. Doch manche Dosen oder Flaschen will der Automat einfach nicht annehmen. Das passiert meist, wen diese eingedrückt sind oder das Etikett fehlt. Dann begehen Verbraucher oft einen fatalen Fehler: sie werfen die Flasche in den danebenstehenden Mülleimer und schenken somit den Supermärkten bares Geld.
Doch in den meisten Fällen müssen die Mitarbeiter bei Rewe, Edeka, Lidl und Co. die Flaschen zurücknehmen, selbst wenn der Automat streikt. Einweg-Leergut darf in jeder Verkaufsstelle zurückgeben werden, die Einweg-Getränkeverpackungen aus dem gleichen Material verkauft. „Wenn ein Händler Getränkedosen verkauft, muss er alle Getränkedosen zurücknehmen, unabhängig von Marke, Form oder Inhalt“, stellt Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), klar.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Ausgenommen davon sind Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern wie zum Beispiel Kioske. Sie müssen nur die Marken annehmen, die sie auch im Sortiment führen. Eine ähnliche Regelung gilt auch beim Mehrweg. „Wenn ein Geschäft eine bestimmte Mehrwegflasche gar nicht im Sortiment hat, besteht keine Verpflichtung, dafür Pfand zu erstatten“, so Reinke.
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Probleme mit dem Pfandautomaten gibt es in nahezu jedem Supermarkt und Discounter. Das zeigt auch eine Auswertung der Kundenbeschwerden der Verbraucherzentralen aus den letzten sechs Jahren. Die Namen der Händler Edeka, Rewe, Netto, Kaufland, Penny, Aldi, Getränke Hoffmann, Norma, Lidl und Hit wurden dabei besonders häufig genannt.
Wenn der Pfandautomat die Rücknahme verweigert, sollten Verbraucher und Verbraucherinnen das Personal oder die Filialleitung ansprechen und auf ihre Rückgaberechte hinweisen. Die Pfandbons werden anschließend als Gutscheine gewertet, die nach drei Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Doch die Expertin rät, den Bon am besten direkt einzulösen, denn mit der Zeit können Geldsumme und Datum verblassen und unlesbar werden. Außerdem können die Pfandbons meist nur in der Filiale eingelöst werden, wo das Pfand auch abgegeben wurde.
Anders dagegen bei Lidl: Seit dem 4. August 2025 gibt es bei Lidl den digitalen Pfandbon in der Lidl Plus-App, der dann bundesweit in allen Filialen eingelöst werden kann (hier mehr dazu).




