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DHL-Kunden suchen verzweifelt ihre Pakete – jetzt passiert es

So manch ein DHL-Kunde ist sicherlich schon mehr als einmal seinem Paket hinterhergerannt. Wird sich das bald ändern?

© IMAGO/NurPhoto

DHL – Der Paketdienst mit den drei rätselhaften Buchstaben

In diesem Video stellen wir dir den Logistik-Riesen DHL vor und beantworten die Frage, wofür DHL eigentlich steht.

Internet-Shopping gehört für viele bereits zum alltäglichen Leben dazu. Doch nicht immer ist man am Liefertag zu Hause – für die DHL ein Grund, das Paket dann entweder bei einer nahegelegenen Poststation oder Annahmestelle zu geben oder eben einen Nachbarn zu bitten, das gute Stück entgegenzunehmen.

Es ist aber sicherlich bei dem einen oder anderen schon mal vorgekommen, dass der „Nachbar“ nicht direkt im Wohnhaus oder nebenan war, sondern vielleicht zwei bis drei Straßen weiter. Und genau hier sieht die Verbraucherzentrale ein Problem, weshalb sie jetzt die Deutsche Post ins Visier nimmt.

Verbraucherzentrale kritisiert DHL

Die Suche nach seinem Paket kann Verbraucher nämlich sehr oft Nerven und Zeit kosten. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) muss der Marktführer unter den Paketdienstleistern deshalb mehr Transparenz bei den sogenannten Ersatzzustellungen schaffen. Deshalb hat der Verband Klage eingereicht.

+++DHL zieht Paket-Regel zurück – Kunden brachte sie ganz schön ins Schwitzen+++

„Es ist gut, dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können. Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf“, erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Deutsche Post zu intransparent?

Der vzbv moniert, dass die Deutsche Post das nicht ganz transparent offenlegt. „Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin infrage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter? Die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post zur Ersatzzustellung sehen hier nur unbestimmte Vorgaben vor“, so Pop weiter.


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Die Geschäftsbedingungen ermöglichen aus Sicht der Verbraucherzentrale einfach zu viel Spielraum. So heißt es nämlich unter anderem in den AGBs: „Ersatzempfänger sind: Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern – den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.“