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Deutsche Post: Änderung schon ab 1. Oktober! Kunden müssen sich auf Veränderung einstellen

Kunden der Deutschen Post können sich freuen: Denn ab sofort gibt es eine Veränderung, die bei ganz bestimmten Sendungen gilt.Wer als Kunde der Deutschen Post besonders wichtige Post wie Kündigungen oder Mahnungen per Einschreiben mit Rückschein verschickt, für den wird es nun einfacher.Deutsche Post: Änderung für Kunden macht vieles einfacherWie das Unternehmen nun bekannt gab, […]

Die Deutsche Post hat eine Änderung vorgenommen.
© IMAGO / wolterfoto

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Sollte dein päckchen mal nicht ankommen, kannst du diese Dinge tun.

Kunden der Deutschen Post können sich freuen: Denn ab sofort gibt es eine Veränderung, die bei ganz bestimmten Sendungen gilt.

Wer als Kunde der Deutschen Post besonders wichtige Post wie Kündigungen oder Mahnungen per Einschreiben mit Rückschein verschickt, für den wird es nun einfacher.

Deutsche Post: Änderung für Kunden macht vieles einfacher

Wie das Unternehmen nun bekannt gab, soll das Einschreiben mit Rückschein ab dem 1. Oktober kundenfreundlicher werden. Obendrein werden nun neue digitale Services angeboten.

Die Deutsche Post hat eine Änderung vorgenommen.
Eine lange Schlange in einer Post-Filiale (Symbolbild). Foto: IMAGO / wolterfoto

Diese Änderungen hat die Deutsche Post vorgenommen:

  • Das bislang vorhandene Rückschein-Formular wird durch einen automatisch erzeugten Brief mit aufgedrucktem Sendungsbild und digitalisierter Empfängerunterschrift ersetzt
  • Der neue Rückschein lässt sich zusätzlich ganz einfach herunterladen und digital abspeichern
  • Es gibt zudem eine vereinfachte Beauftragung und Einlieferung. Das gilt auch für Geschäftskunden, Behörden und andere Großversender

Das Gute: Am Preis ändert sich trotz Optimierung des Angebots nichts.

+++ Deutsche Post: Kunden verärgert! DESHALB kommen Briefe nicht an +++

Post: Das sollten Kunden beim Einschreiben beachten

Und so funktioniert es genau: Wer eine Kündigung via Post verschickt, einer Zahlungsaufforderung nachkommt oder Einspruch erhebt, muss seine Sendung mit einem Einschreiben Rückschein Label versehen und die Absenderadresse auf die Vorderseite der Sendung schreiben. Das rosa Rückscheinformular muss dementsprechend nicht mehr ausgefüllt und aufgeklebt werden.

Wurde das Einschreiben zugestellt, erhält der Absender per Brief ein Schreiben mit Empfängerunterschrift, ein Bild des zugestellten Briefes sowie einen QR-Code. Mit Letzterem lässt sich der neue Rückschein ganz leicht herunterladen.

Der neue Service der Deutschen Post gilt nicht nur für Privatkunden, sondern auch für Großversender wie Geschäftskunden oder Behörden.


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