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Deutsche Bahn, Testpflicht und mehr: Viele Änderungen ab August

Deutsche Bahn, Testpflicht und mehr: Viele Änderungen
ab August

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Testplflicht, Kinderbonus und Co.: DAS ändert sich alles im August

Seit Anfang Augustgelten wieder Änderungen für Verbraucher und Bürger. Hier ein Überblick, was sich alles zum 1. August geändert hat.

Die Urlaubssaison ist immer noch im vollen Gange. Doch besonders Reisende sind von den ab 1. August geltenden Neuerungen betroffen. Die aktuelle Corona-Testpflicht und die Deutsche Bahn bringen Veränderungen mit sich.

Deutsche Bahn, Testpflicht, Kinderfreizeitbonus: Änderungen ab August 2021

Seit Sonntag gilt eine neue Einreiseverordnung in Deutschland. Seit dem 1. August entfällt laut der Nachrichtenagentur „AFP“ bei der Einordnung von anderen Ländern und Gebieten die Kategorie „einfaches Risikogebiet“. Künftig gibt es nur noch „Hochrisikogebiete“ und „Virusvariantengebiete“.

Reisende unterliegen seit dem 1. August außerdem einer generellen Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Für Geimpfte gilt außerdem eine Testpflicht, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Deutsche Bahn: Warnstreiks der „Gewerkschaft Deutscher Lockführer“ (GDL) drohen

Bei der Deutschen Bahn könnte es im August zu einer erhöhten Anzahl von Verspätungen und Zugausfällen kommen. Im Streit um Gehaltserhöhungen für alle Bahn-Beschäftigten lässt die GDL ihre Mitglieder über Streiks abstimmen.

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Das ist die Deutsche Bahn:

  • die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
  • entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
  • beschäftigt rund 338.00 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2020)
  • Umsatz 2020: 39,9 Milliarden Euro
  • Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz

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Am 9. August soll das Ergebnis bekannt gegeben werden. Sollte es zu Streiks kommen, ist mit Einschränkungen im Bahnverkehr zu rechnen. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, fordert die GDL 3,2 Prozent mehr Gehalt und einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 600 Euro.

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Personalausweis nur noch mit Fingerabdruck

Ab dem 2. August gilt außerdem eine neue Regelung zur Datenspeicherung von Personalausweisen. Wer ab Montag beim Amt einen neuen Personalausweis beantragt, ist verpflichtet, die eigenen Fingerabdrücke abzugeben, die auf einem Chip im Ausweis gespeichert werden.

Mit der Maßnahme soll der Personalausweis vor Fälschungen geschützt werden. Für Reisepässe gilt die Pflicht bereits seit 2007. Trotzdem gibt es zu der neuen Regelung heftige Kritik von Datenschützern. Sie bezeichnen das Vorgehen als „massiven Eingriff des Staats in die Freiheitsrechte der Bevölkerung“, so das „RND“. Der Verein Digitalcourage e. V. will gegen die Fingerabdruckpflicht juristisch vorgehen.

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Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

Familien mit niedrigem Einkommen dürfen sich im August über die Zahlung eines Kinderfreizeitbonus‘ freuen. 100 Euro für jedes Kind soll den Familien einmalig ausgezahlt werden.

Die Zahlung ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung. Die Corona-Belastungen von Kindern und Jugendlichen sollen damit zumindest in kleinem Maße gemildert werden. Wer Hartz IV oder Wohngeld bekommt, muss den Kinderfreizeitbonus mit einem formlosen Schreiben beantragen.

Urheberrechtsreform muss ab 1. August umgesetzt werden

Soziale Medien und Online-Plattformen wie Youtube, Facebook, Twitter und Co. hatten schon länger Zeit sich auf die Umsetzung der verschärften Urheberrechtsreform einzustellen. Ab dem 1. August müssen sie sie auch umsetzen und können stärker für Verstöße verantwortlich gemacht werden.

Um sicherzustellen, dass auf den Plattformen weniger Urheberrechtsverletzungen stattfinden, könnten nun die schon viel umstrittenen Upload-Filter zum Einsatz kommen. Für Karikaturen und Parodien soll es dabei Sonderregeln geben.

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Neuerungen für Ausbildungsberufe

Auch für Ausbildungsberufe gibt es ab dem 1. August Änderungen. Vier neue Standards kommen in den Ausbildungsinhalten zum Tragen. Alle Ausbildungsordnungen sollen dann Kompetenzen in den Bereichen Recht, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung fördern.

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