Hier kann die Deutsche Bahn rigoros sein! Seit einigen Jahren steht das Unternehmen immer mal wieder in den Schlagzeilen, mit etlichen Baustellen oder zu vielen Verspätungen. Nun ist einem Fahrgast aber etwas passiert, das ebenfalls für Aufsehen sorgt.
Im Netz schildert eine DB-Reisende, dass sie vergessen habe, ihr Kind bei ihrer Fahrkarte mit anzugeben. Vielen anderen Instagram-Usern ist bereits so was Ähnliches passiert. „Ich verstehe das nicht. Man erwirbt doch mit dem Ticket sowieso keinen Sitzplatz, wozu muss man das Kind dann unbedingt angeben?“, schildert eine Social-Media-Nutzerin.
Deutsche Bahn bezieht Stellung
Doch die Deutsche Bahn hat da klar Regeln. So heißt es auf der Webseite der Deutschen Bahn: „Kinder unter 6 Jahre fahren kostenfrei. Kinder bis inklusive 14 Jahre reisen im Fernverkehr kostenfrei mit einer Begleitperson, die mindestens 15 Jahre alt ist.“ Das heißt: Alle Kinder von 6 bis 14 Jahren müssen also auf dem Ticket einer Begleitperson angegeben werden.
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Vergisst man dies jedoch, kann es teuer werden, wie eine DB-Sprecherin gegenüber dieser Redaktion erklärt: „Unser Zugpersonal ist verpflichtet, sich an die geltenden Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zu halten. Diese besagen, dass ein ‚Reisender zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet ist, wenn er bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist.‘ Dies gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren und unabhängig von den Gründen für das Fehlen einer Fahrkarte.“
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Vergisst man also, das mitfahrende Kind auf seinem Ticket mit anzugeben, zahlt man zusätzlich drauf. „Die Forderungshöhe wird ebenfalls in der Eisenbahnverkehrs-Verordnung geregelt (das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Beförderungsentgelts für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60 Euro). Für die Weiterfahrt wird zusätzlich ab dem Zeitpunkt der Kontrolle der normale Fahrpreis berechnet“, schildert die Sprecherin der Deutschen Bahn gegenüber dieser Redaktion weiter.





