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Bayern: Vermieter muss 1000 Euro zahlen – weil er nicht wollte, dass dieser Mann bei ihm einzieht

Bayern: Vermieter muss 1000 Euro zahlen – weil er nicht wollte, dass dieser Mann bei ihm einzieht

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Ein Zimmer, Küche, Bad. 40 Quadratmeter in der Nähe der Augsburger Innenstadt zum Preis von 394 Euro. Ein verlockendes Inserat für einen Mann, der eine neue Wohnung in Augsburg (Bayern) gesucht hat.

Der Mann aus Burkina Faso bekam sie allerdings nicht. Denn wie der Vermieter schon in der Anzeige bekannt gab, sei sie nur „an Deutsche“ zu vergeben. Das schrieb das Amtsgericht Augsburg in einer Pressemitteilung.

Bayern: Vermieter muss wegen Diskriminierung blechen

Der Mann rief dennoch bei dem Vermieter an, bat um einen Besichtigungstermin. Das taten auch drei Bekannte auf seine Bitte hin. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vergeben.

Dennoch lehnte der Vermieter sie ab. Vermieter dürfen sich ihre Mieter zwar per Gesetz aussuchen. Das Gesetz regelt allerdings auch, mit welchen Gründen sie Mietinteressenten ablehnen können – Diskriminierung ist keiner davon.

Wohnungssuchende sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 19 Abs. 2) geschützt. Das besagt, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf, auch nicht bei der Wohnungssuche.

Vermieter missachtet Gesetz

Weil der Vermieter dieses Gesetz in seinem Inserat mit dem Zusatz „nur an Deutsche“ missachtet hat, musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Und das gab dem Kläger aus Burkina Faso Recht.

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Das Amtsgericht sprach dem Mann eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu. Sie diene „der Genugtuung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, erklärte das Augsburger Amtsgericht.

Weitere Diskriminierung soll verhindert werden

Der Angeklagte vermiete bereits mehrere Wohnungen. Dabei sei bereits eine Benachteiligung erfolgt. Deswegen befürchtet das Gericht, dass er auch in Zukunft freie Wohnungen zur Vermietung „an Deutsche“ inseriert.

Sollte dies geschehen, muss der Vermieter erneut Strafe zahlen – oder ersatzweise in den Knast gehen. (vh)