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AOK, Barmer & Co: Klartext über Beitragserhöhungen! So kannst du dich wehren

Die gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, Barmer und Co können für 2023 ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Versicherte müssen das nicht hinnehmen.

AOK, Barmer und Co mit neuen Zusatzbeiträgen
© IMAGO / Kirchner-Media

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Für die meisten Versicherten wird es ab 2023 teurer. Die Krankenkassen entscheiden derzeit über die Höhe des Zusatzbeitrages. Informieren müssen die Dienstleister AOK, Barmer & Co. ihre Kunden über diesen Schritt inzwischen nicht mehr.

Manche Kunden könnten also ihr blaues Wunder erleben. Doch diese Redaktion hat bei einigen Krankenkassen nachgefragt, wie stark die Zusatzbeiträge denn nun wirklich steigen. Vollkommen machtlos sind Verbraucher gegen die Preiserhöhungen übrigens nicht.

AOK, Barmer & Co: Erhöhung der Zusatzbeiträge kommt

Erst in diesem Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Bei vielen folgt schon 2023 die nächste Preiserhöhung. Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt unberührt, doch die Zusatzbeiträge steigen. Das ergibt eine Auswertung von „Check24“. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben – von 58.050 Euro auf 59.850 Euro. Versicherten drohen damit laut dem Vergleichsportal Mehrkosten von bis zu 233 Euro jährlich.

Dach dem Beschluss des Bundesministeriums für Gesundheit geht der Betrag im Durchschnitt von derzeit 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent hoch. Das finale Wort haben jedoch die einzelnen Kassen. Und da sieht es durchaus unterschiedlich aus. Wir haben bei der Techniker, der AOK Plus, der Barmer und der Knappschaft nachgefragt. Für die rund 3,4 Millionen Mitglieder der AOK Plus in Sachsen und Thüringen gibt es schlechte Nachrichten.

Wie die Krankenkasse am Freitag (16. Dezember) mitteilte, hat der Verwaltungsrat der AOK ab 1. Januar 2023 einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent beschlossen – also eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte. Demnach beträgt der neue Beitragssatz insgesamt 16,1 Prozent. Von Seiten der anderen Krankenkassen gibt es jedoch gute Nachrichten. Die Knappschaft kündigt an ihren Zusatzbeitrag stabil zu halten, allerdings liegt dieser auch schon bei 1,6 Prozent. Gleiches plant auch die Barmer, wie ein Pressesprecher gegenüber dieser Redaktion bestätigte. Da liegt der Prozentsatz aktuell bei 1,5 – der endgültige Entschluss wird jedoch erst am 21. Dezember gefällt.

Kunden haben Sonderkündigungsrecht – DAS müssen sie beachten

Freuen können sich Versicherte der Techniker-Krankenkasse. Denn die liegen mit 1,2 Prozent noch deutlicher als bisher unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Und das wird auch 2023 so bleiben. Bei einigen Versicherungen stehen die Entscheidungen. Der Finanztest von „Stiftung Warentest“ listet die Beiträge aller einzelnen Kassen nach und nach auf der eigenen Website auf.

Persönlich informieren müssen die Kassen ihre Kunden nicht mehr. Die Informationen erhalten sie jedoch frei zugänglich auf den Websiten. Wer die Preiserhöhung so nicht auf sich sitzen lassen will, sollte bis Mitte 2023 aktiv werden. „Ein Wechsel der Krankenkasse lohnt sich jetzt ganz besonders“, sagt Dr. Daniel Güssow von „Check24“. „Hierfür stehen in jedem Bundesland günstige Kassen zur Verfügung.“


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Doch nur von einem günstigeren Preis sollten sich Verbraucher nicht locken lassen. Denn auch auf enthaltene Zusatzleistungen wie bestimmte Schutzimpfungen, Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sollte geachtet werden. Bei einer Beitragserhöhung steht Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das heißt, sie können sofort kündigen – allerdings bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag gilt. Ist die Frist verstrichen, besteht jedoch immer noch eine Möglichkeit. Dann gilt die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Und Mitglieder müssen bereits seit mindestens einem Jahr versichert sein.