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Aldi, Rewe und Co: Insekten in Lebensmitteln? So erkennst du es auf der Verpackung

Die EU hat bestmmte Insekten als Lebensmittel zugelassen. Beim Einkauf bei Aldi, Rewe und Co. musst du daher auf bestimmte Hinweise achten.

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© IMAGO / alimdi

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Unsicherheit bei vielen Kunden von Aldi, Rewe und Co.! Seit die EU Anfang 2023 unter anderem Getreideschimmelkäfer als Lebensmittel(-zutat) zugelassen hat, schauen viele Kunden bei ihren Alltagsprodukten lieber noch einmal genauer hin. Schließlich tut sich nicht jeder leicht mit der Vorstellung, Insekten zu essen.

Zunächst einmal: Es gibt keinen Grund zur Panik. Niemand muss sich zum Insektenessen gezwungen fühlen, niemand mischt dir heimlich Insekten ins Essen. Es gibt feste EU-Verordnungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Insekten enthalten – und anhand derer du bei deinem nächsten Einkauf bei Aldi, Rewe und Co. ganz entspannt entscheiden kannst, was in deinem Wagen landet und was nicht.

Aldi, Rewe und Co.: Insekten in Lebensmitteln

Dass die EU Insekten als Lebensmittel zulässt, ist erst einmal nichts Neues. Folgende Tierchen haben bereits grünes Licht für den europäischen Markt erhalten:

  • Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), getrocknet, im Larvenstadium
  • November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren/getrocknet/pulverförmig
  • Februar 2022: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren/getrocknet/pulverförmig
  • Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), teilweise entfettetes Pulver
  • Januar 2023: Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus), gefroren/pastenartig/getrocknet/pulverisiert

Keine Frage – das ist definitiv nichts für jedermannes Magen. Doch deshalb gibt es auch strenge Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel mit Insekten.

Daran erkennst du Lebensmittel mit Insekten

Wenn Insekten in einem Lebensmittel enthalten sind, muss das in der Zutatenliste klar und verständlich aufgeführt sein – so dass der Verbraucher alle nötigen Informationen hat, um selbst über den Kauf des Produktes entscheiden zu können.

Die wichtigsten Vorgaben bei der Kennzeichnung lauten:

  • Der deutsche und der lateinische Name des Insekts müssen genannt sein.
  • Es muss darüber informiert werden, in welcher Form die Insekten beigemischt oder serviert werden (z.B. pulverförmig oder getrocknet)
  • Vor möglichen allergischen Reaktionen muss gewarnt werden.

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Die Umsetzung und Kontrolle der geltenden Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln ist Aufgabe der zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten, heißt es von der Europäischen Kommission.