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Aldi, Lidl und Co. setzten auf scharfe Regeln! DAS ändert sich ab jetzt für Kunden

Aldi, Lidl und Co. setzten auf scharfe Regeln! DAS ändert sich ab jetzt für Kunden

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Aldi, Lidl und Co. setzten auf scharfe Regeln! DAS ändert sich ab jetzt für Kunden

Aldi, Lidl und Co. setzten auf scharfe Regeln! DAS ändert sich ab jetzt für Kunden

Aldi gegen Lidl - der ultimative Vergleich

Zahlen, Daten, Fakten: Wo ist es günstiger? Wer ist größer? Welcher Discounter steht in der Kritik?

Große Änderung bei Aldi, Lidl und Co.! Denn die Discounter verschärfen die Regeln im Lebensmittelregal!

Hast du bei deinem Einkauf schon mal nachgeschaut, ob die tatsächliche Anzahl der Schokoriegel mit dem übereinstimmt, was auf der Verpackung drauf steht? Bei Aldi, Lidl und Co. musst du dafür nur noch auf der Verpackung nachlesen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat eine wichtige Änderung auf Basis von EU-Recht beschlossen.

Aldi, Lidl und Co.: Schärfere Regel bei Süßigkeiten-Verpackungen

Zukünftig sind alle Hersteller dazu verpflichtet, bei Süßigkeiten auch die Stückzahl der Produkte anzugeben.

Bislang war auf der Verpackung meist nur die Füllmenge als Gewicht angegeben. Wenn du bald ins Regal schaust, steht nun aber darauf, wie viele Schokoriegel, Gummibärchen und Co. du genau kaufst.

Am Mittwoch teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Urteil öffentlich mit.

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Das ist Aldi:

  • Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen in Essen und Mülheim
  • Aldi steht für Albrecht-Discount: 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
  • 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
  • Die Trennung in Nord und Süd erfolgte 1961
  • Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit

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Gegen ein Hersteller-Unternehmen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, nachdem das Landesamt für Mess- und Eichwesen bei ihren Produkten fehlende Stückzahlen bemerkt hatte.

Daraufhin hatte der Hersteller vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt. Die Klage wurde allerdings abgelehnt – das Berufungsverfahren ebenfalls.

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Hintergrund: Laut der Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union müssen Hersteller bei Verpackungen, die mindestens zwei Einzelverpackungen enthalten, entsprechend die Anzahl kennzeichnen.

Diese Angabe sei für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig hilfreicher als die Gesamtnettofüllmenge.

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