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Aldi-Kassiererin mit pikantem Geheimnis über die Rückseite von Kassenzettel – „Wird nicht geprüft“

Aldi-Kassiererin mit pikantem Geheimnis über die Rückseite von Kassenzettel – „Wird nicht geprüft“

Aldi-Kassiererin mit pikantem Geheimnis über die Rückseite von Kassenzettel – „Wird nicht geprüft“

Aldi-Kassiererin mit pikantem Geheimnis über die Rückseite von Kassenzettel – „Wird nicht geprüft“

Deshalb gibt es den Aldi-Äquator

Eine Aldi-Kassiererin plaudert ein wichtiges Geheimnis aus. Es geht um den Kassenbon, den vielen Kunden nach dem Einkauf gar nicht erst mitnehmen.

Ein Fehler, wenn man einer Aldi-Kassiererin Glauben schenken mag!

Aldi-Kassiererin packt aus! Deshalb musst du dir die Rückseite des Kassenbons genau ansehen

Besonders in Zeiten von Corona hat die bardgeld- und kontaktlose Alternative der EC-Kartenzahlung an Beliebtheit gewonnen. Gerade kein Bargeld zur Hand? Einfach mit Karte bezahlen!

Doch, halt! So easy ist das gar nicht – besonders, wenn es um Datenschutz geht. Denn mit jeder Unterschrift nach der Kartenzahlung schließt man einen Vertrag ab, wie eine Kassiererin bei „Chip“ erzählt.

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Das ist Aldi:

  • Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen
  • Aldi steht für Albrecht-Discount: 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
  • 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
  • Die Trennung in Nord und Süd erfolgte 1961
  • Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit

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Aldi: Datenschutz beim Zahlen mit Karte?

„Bei EC-Karten ist es tatsächlich so, dass der Kassiervorgang etwas länger dauert, weil eben mit der PIN-Abfrage noch gefragt wird oder geprüft wird: Ist überhaupt Geld auf dem Konto?“, erklärt die Aldi-Kassiererin Sandra R. bei „Chip“.

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„Bei einer Unterschrift ist es tatsächlich so, dass das nicht überprüft wird, der Zahlvorgang oder die eigentliche Abbuchung passiert ein paar Tage später.“ Und was, wenn das Konto nun aber in diesem Moment nicht gedeckt ist? Dafür ist auf dem Kassenbeleg die Unterschrift, erklärt Sandra R. weiter.

Somit sichert sich das Unternehmen ab, bei dem man gerade eingekauft hat. Sprich: Ein Vertrag zwischen Unternehmen und Kunden entsteht. Schließlich möchte der Einzelhändler sichergehen, dass er das Geld für die Ware auch bekommt.

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„Es gibt immer zwei Seiten des Kassenbelegs“, erklärt Sandra R. weiter. Dabei sei auf der Vorderseite immer der Rechnungsbetrag und die AGBs bzw. Datenschutzbestimmungen auf der Rückseite des Kassenbelegs.

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Auch interessant: Bei einer Kartenzahlung werden alle Daten des Kunden gesammelt. Also Informationen über

  • die Ware, die der Kunde kauft
  • das Kreditinstitut, was er nutzt
  • bei welchen Unternehmen er am häufigsten einkauft
  • Daten, die das Konto betroffen

Und was bedeutet das für den Kunden? Diese Redaktion hat nachgefragt und die Verbraucherzentrale hat geantwortet.

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Aldi: Verbraucherzentrale stimmt nur teilweise zu

Eine Pressesprecherin der Verbraucherzentrale äußerte sich daraufhin wie folgt: „Meines Wissens bekommen die Zahlungsabwickler keine Daten über die einzelnen Artikel im Einkaufswagen, sondern nur die Zahlungsdaten.“

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„Grundsätzlich ist im Video erstmal viel richtig. Kaum einer liest den Text auf der Rückseite. Ab Minute zwei wird es sehr vage, wer die Daten speichern soll. Die Postleitzahl wird ja mündlich an der Kasse abgefragt. Diese Daten gehen an den Händler. Welche anderen Daten Händler, den Zahlungsdienstleister oder die Kundenbank erhalten, wird nicht differenziert“, äußerte sich die Sprecherin weiter.

Also bleiben wir bei dem Spruch: nur Bares ist Wahres! (ali)

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