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Til Schweiger muss wegen Facebook-Post vor Gericht

Til Schweiger muss wegen Facebook-Post vor Gericht

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Dieser Facebook-Post bringt Til Schweiger viel Ärger ein. Foto: Screenshot Til Schweiger Facebook
Ein Facebook-Post bringt Til Schweiger Ärger ein. Eine Frau sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Nun sehen sie sich vor Gericht.

Berlin/Saarbrücken. 

Til Schweiger und seine Facebook-Posts – eine unendliche Geschichte. Einer dieser Posts bringt den Schauspieler nun vor Gericht. Es geht um einen Antrag auf einstweilige Verfügung wegen einer anzüglichen Bemerkung. Am Freitag verhandelt die 4. Strafkammer der Landgerichts Saarbrücken darüber.

Anlass ist die Frage einer Facebook-Nutzerin aus Saarbrücken, die Schweiger auf ein Versprechen hinwies, dass er vor der Bundestagswahl gegeben haben soll. Damals soll der Schauspieler angekündigt haben, dass er Deutschland verlassen wolle, wenn die AfD den Einzug ins Parlament schaffen. Schweiger bestreitet, das so gesagt zu haben.

„Hey Schnuffi…! Date!? Nur wir beide ?!“

Von der Echtheit des Gesagten abgesehen: Nach der Wahl im September, bei der die Alternative für Deutschland drittstärkste Kraft wurde, erinnerte ihn die Nutzerin Petra U. daran. „Sie wollten doch Deutschland verlassen. Warum lösen Sie ihr Versprechen nicht endlich ein. Ihr Demokratieverständnis und ihr Wortschatz widern mich an. MFG“, schrieb sie.

Til Schweiger kontert auf seine Art. Er bot der Frau ein Date an: „hey schnuffi…! date!? Nur wir beide?!“ Den Screenshot der Konversation mit dem vollständigen Namen der Frau lud Schweiger auf seiner Facebook-Seite hoch, garniert mit drei lachenden Smileys im Status. Mehrere Medien berichteten über den Dialog.

Beide Parteien müssen persönlich vor Gericht erscheinen

Petra U. stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Sie sieht sich laut Gericht durch das Verhalten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Aus ihrer Sicht war Til Schweiger nicht berechtigt war, ihre Nachricht zu veröffentlichen.

Das Gericht hat angeordnet, dass zu dem Termin am Freitag sowohl die Frau als auch Schweiger persönlich erscheinen müssen. (sdo)