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Student bekommt zwei verschiedene Noten für dieselbe Arbeit

Student bekommt zwei verschiedene Noten für dieselbe Arbeit

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Oskar Radhauer Foto: Elisabeth von Alvensleben
Ein Student gibt seine Jura-Hausarbeit zweifach ab und bekommt einmal 5 und einmal 9 Punkte. Was sind Bewertungen da noch wert?

Freiburg/Berlin. 

Jurastudent Oskar Radhauer war im Audimax der Uni Freiburg schon ein wenig enttäuscht: Gerade hatte er seine Hausarbeit zurück, 5 Punkte. „Ist eben so, Hauptsache bestanden.“ Er hatte das noch nicht zu Ende gedacht, da winkte ihm ein Studienkollege mit einer Kopie der Hausarbeit: 9 Punkte! Zwei Juristen, drei Meinungen – aber was sagt es aus, wenn die identische Arbeit so unterschiedlich bewertet wird?

Sie sei von dem Fall nicht einmal allzu sehr überrascht, sagt Hannah Klumpp, Vorsitzende des Bundesverbands Rechtswissenschafter Fachschaften (BFR). In einem Fach wie Jura, wo es oft kein Richtig oder Falsch gibt, sei das auch bis zu einem gewissen Grad verständlich. „Es gibt aber einige Ungerechtigkeiten und Fehler im System der Notengebung an den juristischen Fakultäten.“

Wegen Problemen mit Post erneut abgegeben

Dass Oskar Radhauer überhaupt zwei Arbeiten abgegeben hat, lag an einer Statusmitteilung in der Sendungsverfolgung der Post: Der 20-Jährige hatte die Arbeit in seiner Heimat im Berliner Stadtteil Zehlendorf abgeschickt – und fand beim Nachschauen den Hinweis, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte. Radhauer gab die 60 gebundenen Seiten also noch einmal direkt an der Uni ab. Nach seinen Worten hatte er ausdrücklich den Hinweis gegeben, es könne eine zweite Version mit seiner Matrikelnummer geben, die dann weggeworfen werden solle.

Doch am Lehrstuhl gab es offenbar den Abgleich nicht, wie Daniel Kachel erläutert, Leiter des Prüfungsamts. Die Arbeiten wurden weitergeleitet an Korrekturassistenten, externe Juristen. Unabhängig voneinander prüften beide die Hausarbeit – und kamen zu den gegensätzlichen Bewertungen: Mit neun Punkten („(voll) befriedigend“) legt ein Jurist in allen Bundesländern ein Prädikatsexamen hin, fünf Punkte sind „ausreichend“.

Professor war „sehr irritiert“

Für Radhauer ist nun das „besondere an meinem Fall, dass die unterschiedlichen Maßstäbe so deutlich werden.“ Er sieht in der Doppelbewertung die Gelegenheit, deutlich zu machen, dass das System nicht fair ist. „Als Student hat man oft das subjektive Gefühl, dass man ungerecht behandelt worden sein könnte, und hier wird das Problem offensichtlich.“ Sein Erlebnis verbreitete sich an der Uni wie ein Lauffeuer.

Sein Professor habe „sehr irritiert“ gewirkt, als sich Radhauer am Ende der Veranstaltung mit den zwei Noten bei ihm meldete. „Er hat beide Hausarbeiten wieder an sich genommen, um zu prüfen, welche Bewertung die plausiblere ist.“ Am Ende erhielt der Berliner acht Punkte, „das ist okay“. Er will auch nicht seine Uni an den Pranger stellen: „Es geht mir darum, dass das Bewertungssystem allgemein ungerecht ist.“

Bezahlung für Korrekturassistenten nicht attraktiv

Wer seine Note überprüfen lassen will, muss sich sonst mehr Mühe geben als der Berliner in diesem Fall. Bei bis zu jeder zehnten Hausarbeit oder Klausur gibt es eine Remonstration, Verfasser bitten mit einer entsprechenden ausführlichen Begründung um eine wohlwollende Überprüfung der Bewertung. „Remonstrationen sollten aber Einzelfälle sein, wenn sich die Fakultäten um eine gewisse Qualität bei den Korrekturen bemühen würden“, kommentiert Hannah Klumpp.

Klumpp fordert Fairness gegenüber den Studierenden – aber auch bei der Bezahlung der Korrekturassistenten. Vergütung und Anforderungen an sie gehen stark auseinander, so Klumpp. „Vermutlich steckt dahinter oft nicht einmal böser Wille – ich weiß, dass manche Fakultäten einfach nicht genug Geld vom Land bekommen, als dass sie die Korrekturen besser bezahlen könnten.“

Die Bezahlung ist nicht sehr lukrativ, räumt auch Samir Buhl ein. Er ist einer der beiden Chefs der in Hamburg ansässigen Examiner GbR. Das Unternehmen organisiert Bewertungen von Klausuren und Hausarbeiten für die private Hochschule Bucerius Law School. „Etwas Idealismus muss man mitbringen, die Leute könnten in Kanzleien oder an Lehrstühlen deutlich mehr verdienen.“ Eine Ausrede dürfe das aber nicht sein: „Es darf aber doch keiner schlechte Korrekturarbeit damit begründen, dass die Bezahlung schlecht ist. Dann darf man das nicht annehmen.“

Manche Korrektoren nehmen 60 Arbeiten an

Das Modell von Examiner mit einem Pool von 600 mehr oder weniger aktiven Korrektoren ist bisher einzigartig: Die Firma hat einen Rahmenvertrag mit der Hochschule und organisiert die Korrektoren, schult sie, stellt Standards sicher und überprüft stichprobenartig die Korrekturleistungen. Korrektoren müssen ein Prädikatsexamen erreicht haben. Sie fangen mit 10 Euro pro Klausur an und steigen bei entsprechenden Nachweisen zu Premiumkorrektoren auf, die 13,50 Euro erhalten.

Während an großen Fakultäten Korrekturassistenten auch schon mal 50, 60 Arbeiten zum Bewerten erhielten, müsse man bei Examiner begründen, wenn man mehr als 25 wolle. Oft seien Korrektoren aber auch wissenschaftliche Mitarbeiter, die im Abhängigkeitsverhältnis zum Doktorvater zum Bewerten verpflichtet würden.

Die BFR-Vorsitzende Klumpp sieht hier oft Nachholbedarf: „Fakultäten stehen zumindest in der Verantwortung, ihre Korrektoren nach vernünftigen Kriterien auszuwählen, sie zu schulen, stichprobenartig zu kontrollieren und eventuell zu ermahnen und ihnen rechtzeitig ordentliche Lösungsskizzen an die Hand zu geben. „Es muss ja auch im Interesse der Fakultäten sein, dass ein gewisser wissenschaftlicher Standard gewahrt wird.“

„Mit sieben Punkten ist man nicht schlechter als mit acht“

Doch in die Noten spielen noch weitere Punkte hinein, die Studenten oft bei ihrer Arbeit nicht beeinflussen können: Wie gut ist die Lösungsskizze, die der Lehrstuhl den Korrektoren stellt? Landet die eigene Arbeit in einem Stapel mit überdurchschnittlichen Arbeiten, kann auch eine ganz andere Note herauskommen als wenn ein Korrektor sie zusammen mit mäßigen oder schlechten Arbeiten liest.

Korrektoren-Vermittler Buhl sagt deshalb auch: „Jura-Studenten sollten als eine der ersten Dinge lernen: Der Nachbar mit acht Punkten ist deshalb nicht besser als ich mit sieben.“ Aber ein Unterschied zwischen fünf und neun Punkten sollte es schon geben. „Zwischen diesen Noten liegt ja noch eine Notenstufe.“