Wien. In Österreich müssen Radfahrer zur Zeit gut aufpassen, wie sie sich gegen das raue Wetter wappnen. Wer sich zu sehr verhüllt, um sich vor dem kalten Wind zu schützen, kann eine Abmahnung kassieren.
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Denn wer beispielsweise seinen Schal zu sehr im Gesicht trägt, verstößt gegen das Antigesichtsverhüllungsgesetz – das Burkaverbot –, das Anfang Oktober in Österreich geltendes Recht wurde. Demnach muss in Österreich jetzt das Gesicht in der Öffentlichkeit vom Haaransatz abwärts sichtbar sein.
Wer den Schal zu tief trägt, wird verwarnt
Da hilft auch kein Bibbern und kein Schlottern, wie eine Radfahrerin jetzt lernen musste. Laut der österreichischen Zeitung „Der Standard“ wurde sie von einem Polizisten aufgehalten und aufgefordert ihren Schal herunterzunehmen. Als die Radfahrerin den Anweisungen des Gesetzeshüters nicht folgte, wurde sie von diesem verwarnt. (dahe)