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So regeln Sie trotz Trauer den Nachlass

So regeln Sie trotz Trauer den Nachlass

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Foto: WAZ Fotopool
Nach dem Tod eines Angehörigen sind zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Eine Checkliste mit den wichtigsten Dingen wie Urkunden, Versicherungen und Mitgliedschaften.

Berlin. 

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen die Hinterbliebenen nicht nur ihren Schmerz verkraften, sondern auch eine Menge Formalitäten bewältigen. Die Beerdigung will organisiert, die geschäftlichen Dinge müssen geregelt werden. Mitunter sind sehr kurze Fristen zu beachten. Die folgende Checkliste verschafft einen Überblick, damit die finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten nicht aus dem Ruder laufen.

Der Nachlass 

Er wird nach Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge verteilt. Hat der Erblasser ein handschriftliches Testament hinterlassen, muss man dieses beim Nachlassgericht abgeben. Das ist das Amtsgericht, wo der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Wurde das Testament bereits zu Lebzeiten beim Amtsgericht hinterlegt oder notariell beurkundet, leitet das Gericht die Testamentseröffnung automatisch ein. Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge.

Urkunden 

Der Arzt stellt den Totenschein aus. Diesen benötigt das Standesamt für die Sterbeurkunde. Sie ist das wichtigste Dokument für alle geschäftlichen Angelegenheiten. Deshalb am besten gleich mehrere beglaubigte Kopien anfertigen. Das Standesamt muss bis spätestens zwei Werktage nach dem Tod informiert werden. Je nach Familienstand des Toten sind für die Sterbeurkunde weitere Dokumente wie Personalausweis oder Heiratsurkunde nötig.

Krankenhäuser oder Bestattungsunternehmen übernehmen meist die Formalitäten. Mit der Sterbeurkunde oder einem notariellen Testament können Nachkommen die meisten Rechtsgeschäfte abwickeln. Manchmal benötigt man auch einen Erbschein vom Nachlassgericht. Tipp: Genau prüfen, ob ein (teurer) Erbschein wirklich nötig ist.

Bank 

Über Konten und Depots verfügen Erben am einfachsten mit einer Bankvollmacht. Diese muss für den Todesfall oder über den Tod hinaus gelten. Sonst benötigt man einen Erbschein oder ein notarielles Testament und ein Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Die Kosten für die Beerdigung können auch ohne Vollmacht vom Konto des Verstorbenen beglichen werden. Hier reichen Rechnungen als Nachweis aus. Daueraufträge und Einzugsermächtigungen prüfen!

Mietvertrag und Telefon 

Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Vielmehr treten Erben grundsätzlich auch hier das Erbe mit allen Rechten und Pflichten an. Bei Ehepartnern, die vor dem Tod gemeinsam mit dem Verstorbenen in einer Wohnung lebten, bleiben die Rechte des Mieters normalerweise erhalten. Anders sieht es aus, wenn Erben in die Wohnung einziehen wollen – dann kann der Vermieter den Mietvertrag ohne besonderen Grund auflösen. Auch die Erben können mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Telefonanschlüsse gilt nach dem Tod ein Sonderkündigungsrecht. Sterbeurkunde vorlegen.

Versicherungen 

Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen enden mit dem Tod. Erben müssen die Versicherungen informieren und eine Sterbeurkunde vorlegen. Bei Familienversicherungen sollten sich die Angehörigen zügig um eine neue Police kümmern. Gleiches gilt für die private Haftpflichtversicherung. Bei Familienversicherungen besteht sie aber bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Eine Hausratversicherung läuft nach dem Tod noch zwei Monate weiter.

Wohnt ein Erbe in dem Haus, geht der Vertrag automatisch auf diesen über. Auch die Autoversicherung läuft weiter, wenn der Erbe das Auto behält. Die Beiträge passt die Versicherung an. Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherungen bestehen in der Regel bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort. Grobe Faustregel: Sachversicherungen sind an eine „Sache“ gekoppelt, personenbezogene Policen enden mit dem Tod, sofern keine weiteren Personen mitversichert sind. In jedem Fall aber muss der Versicherer über den Tod informiert werden und eine Sterbeurkunde bekommen. „Die Regeln sind so unterschiedlich – am besten rufen die Angehörigen alle Versicherer des Verstorbenen bald an und fragen, wie es mit dem Schutz weitergeht“, rät die Stiftung Warentest.

Lebensversicherungen, Unfall, Renten 

Stirbt die versicherte Person, erlischt der Vertrag. Die Versicherung muss „unverzüglich“ –normalerweise binnen 48 Stunden – informiert werden. Sonst kann sie Leistungen verweigern. Benötigte Unterlagen: Versicherungsschein, Sterbeurkunde, ein Zeugnis über die Todesursache und den Verlauf der Krankheit. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, die Originale per Einschreiben-Rückschein an die Versicherung zu schicken und Kopien zu behalten. Bei einem Arbeitsunfall muss die Berufsgenossenschaft sofort (binnen 48 Stunden) informiert werden. Für Witwen- und Waisenrenten wendet man sich an die gesetzliche Rentenversicherung.

Steuererklärungen

Der Erbe muss offene Steuererklärungen des Toten beim Finanzamt abgeben.

Abonnements und Mitgliedschaften

Für Abos gibt es kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Erben müssen die Kündigungsfristen einhalten. Allerdings sind viele Anbieter kulant, wenn die Sterbeurkunde vorgelegt wird. Mitgliedschaften im Vereinen oder auch die GEZ-Verpflichtungen enden mit dem Tod.

Erbstreit

Können sich Erben nicht einigen, empfiehlt sich professionelle Hilfe. Zum Beispiel vom Bundesverband Mediation (www.bmev.de, 0561/ 73 96 413) oder von der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (www.dse-erbrecht.de, 07265/ 49 37 44).