Veröffentlicht inPanorama

Schule verbietet Jogginghosen im Unterricht – und es gibt noch ein Tabu für die Schüler

Schule verbietet Jogginghosen im Unterricht – und es gibt noch ein Tabu für die Schüler

Schule-Jogginghose.jpg
Ohne Jogginghose sollen Schüler im schwäbischen Rottenburg zur Schule kommen. Foto: dpa

Rottenburg. 

Es ist der wohl meist zitierte Satz des jüngst verstorbenen Modezaren Karl Lagerfeld: „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.“

In Rottenburg im Kreis Tübingen deuten sie den Satz ein bisschen um: Wer eine Jogginghose trägt, hat nicht darf nicht mehr zur Schule gehen.

Jogginghose an der Schule: ein Tabu

An einer dortigen Realschule ist das Tragen von Jogginghosen im Unterricht ab sofort verboten, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten.

+++ Wut auf Greta Thunberg: Faul vom Sofa aus zu nörgeln, ist armselig +++

„Wir kleiden uns in der Schule angemessen. Unsere schulische Kleidung unterscheidet sich von unserer Freizeitkleidung“, heißt es demnach in der neuen Schulordnung.

Schüler dürfen nicht alles essen

Auch Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt und müssen im Unterricht abgenommen werden. Von der Regel ausgenommen sind Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden.

Essen dürfen die Schüler auch nicht alles. Kaugummis sind tabu, „Knabberwaren“ wie Chips sind auf dem Schulgelände ebenfalls verboten. Und Energydrinks oder andere Getränke, die stark koffein- oder zuckerhaltig sind, dürfen die Schüler ebenfalls nicht trinken – weil sie den Lernerfolg der Schüler behindern könnten.

+++ Christian Lindner: Aussage über Schulschwänzer fliegt ihm um die Ohren – wegen dieses Plakats +++

Eine Kleiderordnung an deutschen Schulen ist eine Seltenheit. Sie sei zwar „durch den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gedeckt“, wie ein Schulsprecher beim Regierungspräsidium Tübingen laut Stuttgarter Nachrichten sagt. Aber zumindest im Regierungsbezirk seien ähnliche Fälle nicht bekannt.

„Übertiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts, pofreie Shorts“

Diskussionen um Kleidung an Schulen gab es in den letzten Jahren immer wieder. Im sauerländischen Hohenlimburg etwa hatte eine Hauptschullehrerin 2016 einem Schüler verboten, ein Referat zu halten, weil er eine Jogginghose trug. Die Eltern des Jungen reagierten empört.

Und in Hamburg hatten zuletzt immer mehr staatliche Schulen einen Dresscode eingeführt. Das Gymnasium Eppendorf etwa schrieb in die Schulordnung diesen Passus: „Auch bei sommerlichen Temperaturen ist auf zu freizügige Kleidung zu verzichten. Darunter verstehen wir z.B. übertiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts, pofreie Shorts, zu kurze Röcke etc.“

Kritiker bemängeln, dass solche Maßnahmen unter Umständen mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schüler kollidieren könnten. (pen)