Veröffentlicht inPromi-TV

König Charles III.: Nach Auftritt bei Krönung – plötzlich steht ER vor Gericht

Nach der Krönungszeremonie von König Charles III. musste plötzlich einer der damals Anwesenden vor Gericht.

© IMAGO/Xinhua

Das sind die Royals

Sie füllen Zeitungen und Klatschblätter: die britischen Royals.Doch wer ist wer im englischen Königshaus.

Bei der Krönung von König Charles III. am 6. Mai richteten sich die Kameras nicht nur auf den Monarchen, sondern auch auf die Mitglieder Royal-Family und die prominenten Gäste, die aus der ganzen Welt angereist waren.

Mittlerweile einer von ihnen, ist auch Prinz Harry, der für den besonderen Tag seines Vaters extra aus seiner Wahlheimat den USA eingeflogen wurde. Wurde sein Auftritt davor und währenddessen noch heiß diskutiert, sorgt jetzt im Nachgang zur Krönung von König Charles III. ein ganz anderer plötzlich für Wirbel.

König Charles III.: Wirbel um geistliches Oberhaupt

Um den Monarchen überhaupt rechtmäßig ins Amt heben zu können, brauchte es die Anwesenheit des Erzbischof von Canterbury, Justin Welby. Der Geistliche leitete nicht nur den Gottesdienst zu Ehren von König Charles III., er setzte dem Nachfolger von Queen Elizabeth II. auch vor aller Augen die Krone auf.

Wenige Tage später stand der Erzbischof jetzt aber nicht mehr in den ehrwürdigen Räumlichkeiten der Westminster Abbey, sondern vor Gericht. Und zwar wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit einer Strafe von insgesamt 510 Pfund (586 Euro) einherging.

Erzbischof von Canterbury wird zur Kasse gebeten

Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, hatte das Gericht Welby am Freitag (12. Mai) vorgeladen, um sich für die nicht bezahlte Rechnung zu erklären. Dabei soll der Geistliche bereits mehrfach versucht haben, das Geld zu zahlen.


Mehr News:


Insgesamt dreimal soll der Erzbischof von Canterbury versucht haben, sein Bußgeld zu zahlen, wie Welbys Amtssitz am Freitag mitteilte. Damit sollte eine Verfolgung der Angelegenheit vor Gericht eigentlich aus bleiben. „Er hat alle Unterlagen, um zu beweisen, dass er versucht hat zu bezahlen“, hieß es. Und die Erklärung: „Verwaltungsfehler scheinen die Probleme verursacht zu haben.“ Darüber hinaus soll der Geistliche auch nicht darüber informiert worden sein, dass das Verfahren vor Gericht gehe.