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Johnny Depp: Gerichts-Drama nimmt kein Ende – wird es jetzt richtig schlimm?

Johnny Depp: Gerichts-Drama nimmt kein Ende – wird es jetzt richtig schlimm?

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© IMAGO / MediaPunch

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Das Drama will einfach kein Ende nehmen. Als vor einigen Wochen der Prozess zwischen Johnny Depp und seiner Ex-Partnerin Amber Heard endete, war klar, so lassen das sicher beide Parteien nicht stehen.

Zu deutlich war das Urteil zu Gunsten von Johnny Depp, zu hoch der Schaden für Amber Heard, als dass ihre Anwälte keine Berufung einlegen würden. Und so kam es auch.

Johnny Depp und Amber Heard: Das Drama nimmt kein Ende

So legte zuerst Amber Heard Einspruch gegen das, Anfang Juni, gesprochene Urteil ein. Das Gericht habe Fehler gemacht und so ein ‚faires‘ Urteil verhindert, so die Begründung der Schauspielerin.

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Das ist Johnny Depp:

  • geboren am 9. Juni 1963 in Kentucky, USA
  • er ist Schauspieler und Musiker
  • seinen größten Erfolg feierte er mit der Filmreihe „Fluch der Karibik“ als Captain Jack Sparrow
  • dreimal war er für seine Filme für den Oscar nominiert, konnte den begehrten Preis aber noch nie gewinnen
  • von 1998 bis 2012 war er mit Sängerin Vanessa Paradis liiert – mit Schauspielerin Amber Heard war er von 2015 bis 2017 verheiratet
  • er hat zwei Kinder: Lily-Rose und Jack

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Nun hat auch Johnny Depp Einspruch eingelegt. Jedoch nicht gegen das Urteil an sich, schließlich wurden dem Schauspieler in dem viel beachteten Verleumdungsprozess über zehn Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen, sondern gegen die zwei Millionen Dollar, die er Heard wegen Aussagen seines Ex-Anwalts zahlen soll.

Johnny Depp: Kommt es jetzt ganz dicke für Amber Heard?

Dabei solle dies eigentlich nicht im Sinne von Johnny Depp sein, wie „Good Morning America“ berichtet. Er sehe dies aber als notwendig an, damit das Berufungsgericht die vollständigen Aufzeichnungen und alle relevanten Rechtsfragen berücksichtigt.

Einen Antrag von Amber Heard, das Verfahren aufheben zu lassen, war zuvor schon gescheitert. So hatte es Zweifel um die Identität eines Geschworenen gegeben. Das Gericht argumentierte aber, dass es keine Hinweise auf Betrug oder anderweitige Rechtsverletzung gegeben habe.

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