Polizistin ist gleichzeitig Instagram-Model – darf sie das überhaupt?
Eine Polizistin zeigt sich bei Instagram im Bikini und vermeintlich nackt
Grundsätzlich dürfen Beamte solche Fotos zeigen
Sie ist jetzt beurlaubt, genießt die Internet-Aufmerksamkeit
Dresden.
Sie ist erfolgreich bei Instagram (mehr als 540.000 Follower) und YouTube, verdient mit Firmenpartnerschaften ihr Geld – doch Adrienne Koleszar hat eigentlich einen anderen Job, als sich ansehnlich im Internet zu präsentieren: Sie ist Polizistin, arbeitet in Dresden. Ein Drahtseilakt!
Denn im Internet zeigt sie Fotos, bei denen nicht klar ist, ob die 1984 geborene Frau eigentlich nackt ist – oder nur so tut. So lässt sie ihren Körper mit einem Stück Pizza oder einer Avocado-Hälfte verdecken. Koleszar wirkt sportlich, ist in Bikini und Trainingskleidung (bauchfrei) zu sehen. Geht das überhaupt? Darf eine Beamtin sich so präsentieren?
Vorsicht bei Tatorten und Beweismitteln
„Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen für die Nutzung von Social Media für Polizisten“, erklärt uns ein Sprecher der Polizei Dresden auf Nachfrage – „wobei der Beamtenstatus geachtet werden muss.“ Und natürlich könne kein Beamter einfach Beweismittel oder Tatorte posten. „Grundsätzlich sind es aber Einzelfallentscheidungen.“ Fotos vom Sport, vom Alltag an sich sind aber: erstmal kein Problem.
Heißt: Ein Foto beim Streifendienst ist erst einmal erlaubt. Ein lustiges Video, wie ein Polizist in einer Disko in Uniform Kurze trinkt, würde aber zu Problemen führen.
Beamtin ist unbezahlt beurlaubt
Für Koleszar stellt sich die Frage nach der Uniform ohnehin erst einmal nicht: Sie hat sich bis Ende des Jahres beurlauben lassen, will von Ersparnissen und Einnahmen durch Werbung in den sozialen Netzwerken leben.
Ob sie lieber bei der Polizei arbeitet oder im Internet, beantwortet sie in einem ihrer Videos: „Das ist schwierig zu beantworten, ich sage ganz klar: Ich liebe meinen Polizeiberuf.“ Auf der anderen Seite sei aus einem winzigen Hobby eine Riesenleidenschaft geworden. „Ich kann das so pauschal nicht beantworten.“
Rückkehr für nächstes Jahr geplant
Am 1. Januar 2019 soll es zurück in den Polizeidienst gehen – wir sind gespannt, welche Fotos wir bis dahin zu sehen bekommen. (ses)