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Gezielte Tötung von drei Welpen: Darum dürfen sich Hunde und Wölfe nicht miteinander fortpflanzen

Gezielte Tötung von drei Welpen: Darum dürfen sich Hunde und Wölfe nicht miteinander fortpflanzen

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In Thüringen wurden gezielt drei Wolf-Hund-Hybride getötet, um die Art des Wolfs zu schützen. Im Bild: Ein amerikanischer Hybride namens „Spirit“. Foto: imago/ZUMA Press
  • In Thüringen sind gezielt drei Welpen eines Hundes und einer Wölfin getötet worden
  • In sozialen Netzwerken fragen sich viele Nutzer, ob die sogenannte „letale Entnahme“ wirklich nötig war
  • Das ist die Begründung

Thüringen. 

Vier der sechs Thüringer Wolfsmischlinge sind tot. Diese Meldung machte am Dienstag die Runde und sorgte für viel Aufsehen. Drei der Mischlings-Nachkommen der einzigen bisher in Thüringen sesshaft gewordenen Wölfin und eines Hundes sind demnach in den letzten Wochen abgeschossen worden. Das vierte Jungtier sei vermutlich nach der Kollision mit einem Zug verendet.

Das Umweltministerium in Thüringen hat sich zuletzt zu einer sogenannten „letalen Entnahme“ (also Tötung) der Welpen entschieden. Gefolgt war es damit der Empfehlung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW).

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In sozialen Medien stellen viele Nutzer nun die Frage, warum die Tiere getötet werden mussten. Zur Begründung hieß es beim Umweltministerium, dass internationale und nationale Gesetze eine Tötung der Mischlinge aus Artenschutzgründen zwingend vorsehen würden. Durch Hybride von Wolf und Hund wäre die Wolfspopulation gefährdet. Mit der „Entnahme“ solle verhindert werden, dass sich die Hybride eigene Reviere suchen.

Abschuss als „letztes Mittel“

Der Abschuss sei aber immer als letztes Mittel gesehen worden. „Letztes Mittel“ heißt an dieser Stelle, dass vorher auch Lebendfallen aufgestellt worden waren, um die Jungtiere zu fangen. Dazu sei sogar ein Wolfsexperte aus den USA eingesetzt worden, was aber nicht gefruchtet habe. Unter anderem, so beklagt das Ministerium, weil die Fallen immer wieder mutwillig ausgelöst worden seien.

Doch selbst wenn das Mittel der Lebendfallen gefruchtet hätte, wäre laut Wolfs-Beratungsstelle DBBW eine Unterbringung der Tiere im Käfig nicht artgerecht. Erfahrungen aus Sachsen hätten gezeigt, dass dort gefangene Hybridwelpen unter der Gehege-Haltung gelitten hätten. Dort hatte es im Jahr 2003 den Fall einer Paarung zwischen Wolf und Hund gegeben, aus der vier Hybrid-Welpen entstanden sind.

Welpen zogen sich im Gehege schwere Verletzungen zu

Anfang 2004 konnten zwei dieser vier Welpen gefangen werden, wie die Informationsstelle „Wölfe in Sachsen“ mitteilt. Die Tiere wurden in ein Gehege im Bayrischen Wald gebracht, wo sie nach einiger Zeit wegen erlittener Verletzungen eingeschläfert werden mussten. Die beiden anderen Hybriden wurden seitdem nicht mehr gesehen und konnten auch genetisch nicht mehr nachgewiesen werden.