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Nach Aufruf der Piusbrüder – Zehn Anzeigen gegen Carolin Kebekus

Nach Aufruf der Piusbrüder – Zehn Anzeigen gegen Kebekus

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Carolin Kebekus Foto: Joachim Haenisch
Die erzkonservative Pius-Bruderschaft rief im Netz dazu auf, die Komikerin Carolin Kebekus wegen ihres kirchenkritischen Satire-Videos „Dunk den Herrn!“ anzuzeigen. Zu Massenanzeigen ist es jedoch nicht gekommen. Zehn Anzeigen gegen die Komikerin liegen der Staatsanwaltschaft Köln nun vor.

Köln. 

Die erzkonservative Piusbruderschaft war nicht sonderlich angetan von dem Satire-Video „Dunk den Herrn!“, in dem Carolin Kebekus rappend, tanzend und singend, mit vielen sexuellen Anspielungen gegen die katholische Kirche zu Felde zieht. So riefen die Piusbrüder im Netz dazu auf, Anzeige gegen Carolin Kebekus zu erstatten:

„Wir bitten alle Katholiken, denen der Glaube und die Religion und vor allem auch das Ordensleben von unzähligen Ordensfrauen noch heilig ist, sich bei der Verspotterin persönlich zu beschweren und gleichzeitig Strafanzeige einzureichen.“

Dafür wurde bereits ein Anzeige-Muster auf der Website der Piusbrüder online gestellt. Die Anzeigen beziehen sich dabei auf den Paragraph 166 ( Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).

Die Anzahl der Anzeigen gegen Carolin Kebekus ist überschaubar

Von Massen-Anzeigen kann derzeit jedoch keine Rede sein, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln bestätigt: „In den letzten zwei Wochen sind bislang zehn Anzeigen hier in Köln eingegangen. Keine der Anzeigen war dabei anonym.“

Ein Zusammenhang der Anzeigen mit dem Aufruf der Piusbruderschaft sei laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft aber offensichtlich: „Nur die erste Anzeige war selbst formuliert. Für alle anderen neun Anzeigen wurde die Vorlage der Piusbrüder genommen.“

Die Kölner Staatsanwaltschaft muss nun das Video prüfen

Ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt ist derzeit nicht sicher, wie der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft mitteilt: „Wir sind derzeit in den Vorermittlungen. Wir schauen also ob wir überhaupt tätig werden können.“ Dafür muss das Video geprüft werden. „Die Polizei muss das Video als Beweisstück sichern. Einfach das Video im Netz zu gucken, ist nicht zulässig. Wir werden das Video dann in der nächsten Woche hier vor Ort anschauen und bewerten.“

Ein Straftatbestand wäre erst dann erfüllt, wenn das Video geeignet wäre, den öffentlichen Frieden zu stören – denn reine Blasphemie ist nicht strafbar.

Nachrückende Anzeigen sind möglich

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hält aber weitere Anzeigen aus der Reihe der Piusbrüder für möglich: „Es können noch durchaus weitere Anzeigen nachrücken. Es ist auch gut möglich, dass einige Anzeigen an eine falsche Staatsanwaltschaft gingen und erst nach Köln weitergesendet werden müssen. Das dauert auch einige Tage.“

Der Paragraph 166 sei jedoch bereits bei anderen Fällen in Köln im Spiel gewesen, erzählt der Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Der Paragraph 166 kommt immer mal wieder vor. Das war hier bei dem Pussy-Riot-Vorfall im Kölner Dom, aber auch bei der letzten Stunksitzung ebenfalls der Fall, wo Jesus mit einem Segway-Roller zu dem Lied „Always look on the bright side of life“ zur Kreuzigung fährt.“

In beiden Fällen, sah die Kölner Staatsanwaltschaft keine Verletzung des Paragraphen 166. Ob dies im Falle des Videos von Carolin Kebekus anders ist, oder überhaupt zu einer Verhandlung kommt, wird nach der Voruntersuchung nächster Woche entschieden.