Baar. In der Schweiz soll ein 37-Jähriger mehrfach Sex mit der geistig beeinträchtigten Tochter seiner Partnerin gehabt haben. Der Mann wurde nun von einem Gericht dafür verurteilt – doch die Strafe fällt milde aus für den Täter.
Und nicht nur das: Die Bewertung der Folgen der Tat für das Opfer in einem Gutachten sind äußerst fragwürdig. Die „Luzerner Zeitung“ berichtet über den Fall.
Milde Freiheitsstrafe für Angeklagten
Zwölf Jahre alt war die Tochter seiner Partnerin, als der 37-jährige Angeklagte dreimal mit dem Mädchen Geschlechtsverkehr hatte. Obwohl der Mann vor Gericht behauptete, sich an nichts erinnern zu können, war der Zuger Oberrichter aufgrund der Aussagen des Opfers von seiner Schuld überzeugt.
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Das Urteil: Der Mann wird wegen „mehrfacher sexueller Handlung mit Kindern“ zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt – unter Anrechnung der verbüßten Haftzeit sowie unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine Probezeit von drei Jahren, wie die „Luzerner Zeitung“ berichtet. Dem Opfer wird eine sogenannte Genugtuung von 5000 Schweizer Franken zuzüglich Zinsen zugesprochen.
Erniedrigender Kommentar des Richters
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für den Angeklagten gefordert, doch dazu kam es nicht. Denn der Täter wurde wegen einer „Intelligenzmilderung“ als vermindert schuldfähig eingestuft.
Außerdem enthielt das Urteil mit Bezug auf ein Gerichtsgutachten folgenden Satz: Es sei festzuhalten, dass die Folgen der Tat für das zwölfjährige Opfer aufgrund seiner geistigen Einschränkung „wohl nicht sehr gravierend ausgefallen sind“. (alka)
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Anmerkung der Redaktion:
In früheren Version des Artikels war fälschlicherweise die Rede von Vergewaltigung. Die entsprechenden Stellen wurden geändert.