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Kein Job wegen Kopftuch? Lehrerin zieht vor Arbeitsgericht

Kein Job wegen Kopftuch? Lehrerin zieht vor Arbeitsgericht

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ACHTUNG: SPERRFRIST 21. SEPTEMBER 06:00 UHR. SPERRFRIST: 21. SEPTEMBER 06.00 UHR - ARCHIV - Eine muslimische Frau mit Kopftuch steht am 27.09.2016 vor dem Brandenburger Tor in Berlin. (zu dpa "Umfrage: Viele Muslime haben starke Bindung an EU-Heimatland" vom 21.09.2017) Foto: Wolfgang Kumm/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: dpa
Eine Lehrerin fühlt sich diskriminiert. Sie hat offenbar wegen ihres Kopftuchs keine Stelle angeboten bekommen. Sie zieht vor Gericht.

Berlin. 

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner allgemeinbildenden Schulen beschäftigt weiter das Berliner Arbeitsgericht. Am Montag verhandelte das Gericht den Fall einer türkischstämmigen, kopftuchtragenden Lehrerin, die wegen Diskriminierung eine Entschädigung vom Land Berlin einfordert. Nach einem Auswahlgespräch Ende Mai hatte die Mathematik- und Deutschlehrerin zunächst kein Anstellungsangebot für eine staatliche Schule erhalten und ist jetzt befristet für ein Jahr an einer privaten Grundschule angestellt.

Einen Vergleichsvorschlag lehnten Klägerin und der Vertreter der Senatsbildungsverwaltung zunächst ab, wie das Gericht mitteilte. Zudem sind zwischen Januar und April kommenden Jahres mindestens vier weitere „Kopftuchfälle“ angesetzt, wie das Arbeitsgericht auf eine epd-Anfrage mitteilte.

Religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verboten

Hintergrund ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet. In zurückliegenden Fällen hatten muslimische Lehramtsanwärterinnen oder Lehrerinnen erfolgreich gegen das Verbot wegen Diskriminierung geklagt und eine Entschädigung erstritten. Das Land bietet ihnen in der Regel eine Anstellung an einer Berufsschule an, wo das Verbot religiöser Symbole nicht gilt.

In dem am Montag verhandelten Fall hatte die klagende Lehrerin nach einem sogenannten Casting vor Schulleitern zunächst keine Benachrichtigung oder Jobangebot erhalten, obwohl diese zeitnah erfolgen sollten. Erst auf Nachfrage durch eine Rechtsanwältin bei der Senatsschulverwaltung habe sie Mitte Juli ein Anstellungsangebot in einer Berufsschule erhalten. Dies habe sie aber abgelehnt, weil sie in der Zwischenzeit ein Arbeitsverhältnis an einer Privatschule eingegangen sei.

Kopftuch im Auswahlgespräch nicht thematisiert

Durch die fehlende zeitnahe Benachrichtigung fühlte sich die Klägerin diskriminiert. Die Tatsache, dass sie beim Casting ein Kopftuch trug, sei bei dem Auswahlgespräch nicht thematisiert worden, sagte die Mutter von drei Kindern.

Im übrigen verwies die Klägerin darauf, dass sie nicht für den Unterricht vor Berufsschülern ausgebildet wurde und an den staatlichen Grundschulen Lehrermangel herrsche. Dagegen verwies der Vertreter der Senatsbildungsverwaltung darauf, dass kein Lehramtsanwärter einen Anspruch auf Einstellung in einer bestimmten Schule habe.

Das Gericht bot im Rahmen einer gütlichen Einigung der Klägerin für das erfolglose Casting 500 Euro Aufwandsentschädigung an. Dieser Vorschlag wurde zunächst von beiden Seiten abgelehnt. Sollte der Vorschlag nicht innerhalb von zwei Wochen doch noch akzeptiert werden, ist für kommenden April eine weitere Verhandlung angesetzt. (epd)