Das traditionelle japanische Kampfkunst-Trainingsgerät „Kyoketsu-Shogei“ bleibt verboten. Ein Kampfkunst-Lehrer scheiterte am Donnerstag vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit dem Versuch, das Verbot des Trainingsgegenstandes anzufechten. Das Bundeskriminalamt habe das „Kyoketsu-Shogei mit abgestumpfter Klinge“ zu recht als verbotene Waffe eingestuft, urteilte der 4. Senat.
Kassel (dapd). Das traditionelle japanische Kampfkunst-Trainingsgerät „Kyoketsu-Shogei“ bleibt verboten. Ein Kampfkunst-Lehrer scheiterte am Donnerstag vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit dem Versuch, das Verbot des Trainingsgegenstandes anzufechten. Das Bundeskriminalamt habe das „Kyoketsu-Shogei mit abgestumpfter Klinge“ im Oktober 2009 zu recht als verbotene Waffe eingestuft, urteilte der 4. Senat.
Der Gegenstand sei so beschaffen, dass er sich zum Drosseln und Würgen eigne. Dass der Kläger das Gerät nur für sportliches Training nutzen wolle und der Einsatz als Drossel-Waffe „nicht einfach“ sei, spiele keine Rolle.
Bei dem Kyoketsu-Shogei handelt es sich um eine mehrere Meter lange Kette mit einer Art Enterhaken an einem und einem Ring am anderen Ende. Das Trainingsgerät ist eine Nachbildung einer klassischen Waffe. Klinge und Sichel des Enterhakens sind aber abgerundet. Der Kläger unterrichtet nach eigenen Angaben Bujinkan, eine japanische Kampfkunst, die auf die Samurai-Tradition zurückgehe. Das Verbot des streitigen Gegenstandes schränke deren Training ein, argumentierte der Mann aus Baden-Württemberg.
In Hessen wurde der Fall verhandelt, weil das Bundeskriminalamt seinen Sitz in Wiesbaden hat. Der VGH hält den Rechtsstreit jetzt für abschließend geklärt. Revision gegen sein Urteil ließ er nicht zu. Dagegen könnte der Kläger noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
(Aktenzeichen: 4 A1170/11)
dapd