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Höchststrafen für den Vierfachmord von Eislingen

Höchststrafen für den Vierfachmord von Eislingen

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Foto: ddp

Ulm. 

Knapp ein Jahr nach dem schockierenden Vierfachmord von Eislingen sind der Sohn der Familie und sein Freund zu Höchststrafen verurteilt worden. Der 19-jährige Andreas H. muss für die Ermordung seiner Eltern und Schwestern lebenslang ins Gefängnis.

Da das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellte, kann Andrea H. nicht vorzeitig entlassen werden. Nach Verbüßung seiner Haft muss er mit Sicherungsverwahrung rechnen. Sein 20-jähriger Freund Frederik B., der die Tat gestanden hatte, erhielt mit zehn Jahren Haft die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht.

Die Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm sprach die zur Tatzeit 18 und 19 Jahre alten jungen Männer am Mittwoch wegen zweifachen Doppelmordes und Diebstahls mit Waffen schuldig. Bei H. ging das Gericht aufgrund verschiedener Indizien von Habgier als Motiv aus. Bei seinem Freund B. habe sich dagegen nicht sicher abgrenzen lassen, ob ebenfalls Habgier das zentrale Motiv gewesen sei oder ob für ihn im Vordergrund gestanden habe, seinem Freund einen „Gefallen“ zu tun. Das bei ihm festgestellte Motivbündel wurde als „sonstiger niedriger Beweggrund“ gewertet.

Verteidiger des Sohns kündigt Revision an

Der Anwalt von H., der eine Jugendstrafe gefordert hatte, kündigte Revision an und erklärte, die Kammer habe Fehler bei der Auswahl des psychiatrischen Sachverständigen gemacht. Der Verteidiger von B. will auf Wunsch seines Mandanten auf weitere Rechtsmittel verzichten. „Frederik möchte mit der Sache abschließen“, sagte er. Sein Mandant wolle in der Haft die Therapieangebote nutzen. Die Freundschaft zu Andreas habe sich „erledigt“.

Der Vierfachmord am Abend des Gründonnerstags und frühen Morgen des Karfeitags hatte vor einem Jahr für Entsetzen in Deutschland gesorgt. Der 57-jährige Heilpraktiker Hansjürgen H. und seine 55-jährige Frau Else sowie deren 22 und 24 Jahre alten Töchter waren am 10. April 2009 in ihrem Haus erschossen aufgefunden worden. Der einzige Sohn der Familie hatte am Karfreitag um 10.42 Uhr den Notruf alarmiert und völlig aufgelöst berichtet, dass er seine Eltern und seine beiden 22 und 24 Jahre alten Schwestern tot im Elternhaus vorgefunden habe. Die Familie war mit insgesamt 30 Schüsse ermordet worden, Einbruchspuren gab es nicht.

Täter lauerten ihren Opfern auf

Andreas H. und Frederik B. waren laut Gericht bereits am Karfreitag als Tatverdächtige in den Fokus der Ermittler geraten. Eine Woche später gestand Frederik B., dass er und H. gemeinsam die Familie umgebracht hätten. Im Prozess sagte der Sohn der ermordeten Familie aus, nur sein Freund habe Schüsse abgegeben. Die Tatwaffen hatten sich beide bei einem Einbruch in ein Vereinsheim der Schützengilde Eislingen besorgt.

Für Entsetzen hatte vor allem die Tatsache gesorgt, dass nach Erkenntnissen der Ermittler H. und B. zunächst die beiden Schwestern ermordet hatten, um danach mit den Eltern einige Zeit scheinbar unbeschwert in einer Kneipe zu verbringen. Danach lauerten sie den Eltern in deren Haus auf und erschossen auch sie.

Habgier als Hauptmotiv

Obwohl beide Angeklagten zur Tatzeit im Rechtssinn Heranwachsende waren, wurde Andreas H. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Laut Gericht hatte er zur Tatzeit bereits die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren. Ausschlaggebend für das Urteil seien die Schwere der Schuld und die in wesentlichen Teilen abgeschlossene Persönlichkeitsentwicklung und -züge sowie die „potenzielle Gefährlichkeit von H.“ gewesen. Bei seinem Freund Frederik B. dagegen führten „verbleibende Zweifel an seinem Entwicklungsstand“ zur Anwendung des Jugendstrafrechts.

Wer bei den Taten geschossen hat, ließ sich nach Ansicht der Kammer nicht sicher feststellen. Dies sei aber nicht erheblich, da die Tat von beiden akribisch geplant worden sei. Beide hätten alle vier Familienmitglieder töten wollen. Das Gericht schrieb beiden Tätern „extreme Gefühlskälte“ zu. Das von H. angegeben Motiv, er sei in der Familie isoliert gewesen und habe einem tyrannischen Vater entkommen wollen, dem der Rest der Familie bedingungslos gehorcht habe, hielt die Kammer für widerlegt. Hauptmotiv sei für ihn gewesen, das Vermögen der Familie zu erben. (ap/ddp)