Köln.
Weil er Schülerinnen in einem Internet-Chat animiert hat, sich vor einer Webcam zu entblößen, ist ein 34-Jähriger am Dienstag vor dem Landgericht Köln zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich als gleichaltriger Jugendlicher ausgegeben. Das Gericht geißtelte dies als „verschlagen und übel“.
Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in mindestens 30 Fällen muss ein 34 Jahre alter Mann für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Köln sah es am Dienstag als erweisen an, dass der Angeklagte zwei Schülerinnen im Alter von 12 und 13 Jahren im Internet dazu animierte, sich vor einer Webcam auszuziehen. Mit den Nacktfotos erpresste er die Mädchen dann. Unter anderem sollten sie sich vor der Kamera selbst befriedigen. Andernfalls drohte er damit, die Nacktfotos an deren Schule zu veröffentlichen. Die Mädchen ließen sich einschüchtern und machten mit. Bis sich eine Schülerin ihrer Mutter offenbarte, die den Mann anzeigte.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 34-Jährige bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war. Der Richter sprach daher von einem „eingeschliffenen Muster“, mit dem der Angeklagte seine Opfer zu den sexuellen Handlungen nötigte. In diversen Chat-Foren hatte er sich mit dem Foto eines Unbekannten als gleichaltriger Schüler ausgegeben und sich so das Vertrauen der Mädchen erschlichen. Die Vorgehensweise des Angeklagten nannte der Vorsitzende Richter im Urteil „perfide, verschlagen und übel“.
Der 34-Jährige hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. (ddp)