Hagen/Altena.
Im Tötungsfall Chafik Itani beantragt Staatsanwalt Bernd Maas sieben Jahre Haft für Muhamed I., Angeklagter und Sohn des Opfers. Maas wertete die Tat als Totschlag – begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Der tödliche Messerstich sei mit Notwehr nicht zu rechtfertigen.
Die Forderung des Anklägers machte Muhamed I. offenbar sprachlos, auch im Zuschauerraum des Hagener Landgerichts herrschte absolute Stille. Die Arme wie zum Schutz verschränkt, starrte der 25-Jährige auf die Tischplatte vor sich. Er wirkte erschüttert. Später hielt er sich beide Hände vor den Mund, als wolle er einen Schrei unterdrücken.
„Wir haben es hier mit der Eskalation eines Vater-Sohn-Konfliktes zu tun“, brachte es Staatsanwalt Bernd Maas zu Beginn seines Plädoyers auf den Punkt. Er ging ins Detail, schilderte das komplizierte Beziehungsgeflecht, die unschöne Kindheit des Angeklagten und die sich mehr und mehr zuspitzende Situation, die letztlich in dem „schrecklichen Tatgeschehen“ gemündet sei.
Streit zwischen Vater und Sohn am Tatabend
Den Streit und die körperliche Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn am Tatabend, die Muhamed I. geschildert hatte, konnte ihm nicht widerlegt werden. Wohl jedoch, so Maas Überzeugung, die Behauptung, aus Angst um sein Leben, also in Notwehr, zum Messer gegriffen und zu gestochen zu haben. Der Angeklagte habe nicht versucht, den Vater wegzustoßen, ihn zu warnen, dass er im Besitz eines Messers sei oder zumindest in eine ungefährlichere Region wie Gesäß oder Bein gestochen.
Keine Voraussetzung für Unterbringung in Psychatrie
Wie der psychiatrische Sachverständige ging auch Maas auf Grund der Persönlichkeitsstörung des 25-Jährigen von verminderter Schuldfähigkeit aus. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie sah er allerdings – so wie der Gutachter auch – nicht als erfüllt an. Für Muhamed I. sprachen aus Maas Sicht das Geständnis und das im Wesentlichen unbestrafte Vorleben des Angeklagten, der, subjektiv betrachtet, unter seinem Vater gelitten habe.